Bildungszeit Baden-Württemberg
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt wird.
Für Weiterbildungsangebote der IHK Rhein-Neckar kann Bildungszeit beantragt werden.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.