Neuordnung zum Umwelttechnologe/Umwelttechnologin zum 1. August 2024

Kernpunkte der Neuordnung

Unverändert bleibt die Ausbildungsdauer von drei Jahren.
Neu sind die einzelnen Berufsbezeichnungen:
  • des Umwelttechnologen/ der Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • des Umwelttechnologen/ der Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
  • des Umwelttechnologen/ der Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen,
  • des Umwelttechnologen/ der Umwelttechnologin für Wasserwirtschaft.
Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben nach der Neuordnung erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang von 15 auf 12 Monate.
An die Stelle der klassischen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt die gestreckte Abschlussprüfung.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff der Monate 1 bis 12 (Kernqualifikationen) laut Ausbildungsrahmenplan müssen bis zum Zeitpunkt von Teil 1 der Abschlussprüfung vermittelt worden sein.

Die gemeinsamen Kernqualifikationen der vier Berufe lauten

  • Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
  • Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
  • Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
  • Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
  • Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
  • Betreiben von technischen Systemen.

Berufsbildpositionen und berufsprofilgebende Fertigkeiten

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung lauten

  • nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen,
  • nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Regenwasserbewirtschaftungssystemen,
  • nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Abwasseranlagen,
  • Behandeln und Verwerten von Klärschlamm, Wertstoffen und Abfällen aus Abwasseranlagen,
  • nachhaltiges Gewinnen von Energie und effizientes Steuern des Einsatzes von Energie,
  • Durchführen der Probenahme, Untersuchen und Beurteilen von Abwasser, Schlamm und Gasen sowie Einleiten von Maßnahmen,
  • Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen sowie
  • Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen.

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft lauten

  • Beraten von Kundinnen und Kunden und Erstellen von Angeboten,
  • Zuführen von Abfällen und Wertstoffen zu Kreislaufsystemen unter Aspekten der Nachhaltigkeit,
  • Beurteilen von und Arbeiten mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen,
  • Bedienen von Anlagen,
  • Überwachen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
  • Planen und Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen sowie
  • Abwickeln logistischer Prozesse

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen lauten

Schwerpunkt: Rohrleitungsnetzte

  • Einrichten, Sichern und Räumen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes,
  • Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
  • Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen,
  • Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen,
  • Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen sowie
  • Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen.

Schwerpunkt: Industrieanlagen

  • Einrichten, Sichern und Räumen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes,
  • Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
  • Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen,
  • Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen,
  • Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen,
  • Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen.

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Wasserversorgung lauten

  • nachhaltiges Bewirtschaften von Wasserressourcen und Durchführen von Maßnahmen zur Absicherung von Wasserschutzgebieten,
  • Prüfen von Wasserbeschaffenheit, Durchführen von Wasseraufbereitung und Sicherstellen von Trinkwasserqualität,
  • Sicherstellen von Wasserförderung, -speicherung und -verteilung,
  • Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
  • Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen sowie
  • Beurteilen von Kundenanlagen und Sicherstellen von Trinkwasserschutz.

Die Berufsbildpositionen der berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten lauten

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  • digitalisierte Arbeitswelt,
  • Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und
  • Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.

Prüfungsform gestreckte Abschlussprüfung

Abschlussprüfung Teil 1 mit 20 Prozent Gewichtung im dritten Ausbildungshalbjahr

Prüfungsbereich Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems:
  1. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe (5 Std.) inkl. situatives Fachgespräch (max. 15 min) durchzuführen.
  2.  Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (60 min).
  3. Die Bewertung der Arbeitsaufgabe mit dem situativen Fachgespräch wird mit 60 Prozent und die Bewertung für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben mit 40 Prozent gewichtet.

Abschlussprüfung Teil 2 mit 80 Prozent Gewichtung

Prüfungsbereiche des Teiles 2 des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung:
  1. Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung (15 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (75 min) inkl. auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 15 min).
  2. Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen (25 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (120 min).
  3. Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen (30 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe (7 Std.) inkl. situativem Fachgespräch (max. 15 min) durchzuführen.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (60 min).
Prüfungsbereiche des Teiles 2 des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:
  1. Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen (20 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (3 Std.) inkl. situatives Fachgespräch (max. 15 min).
  2. Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft (20 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (3 Std.) inkl. situatives Fachgespräch (max. 15 min).
  3. Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft (30 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (180 min).
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (60 min).
Prüfungsbereiche des Teiles 2 des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetzte und Industrieanlagen:
  1. Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen (40 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (8 Std.) inkl. situatives Fachgespräch (max. 20 min).
  2. Einsetzen von Verfahrenstechnik (15 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (90 min).
  3. Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (15 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (90 min).
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (60 min).
Prüfungsbereiche des Teiles 2 des Umwelttechnologen/der Umwelttechnologin für Wasserversorgung:
  1. Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung (15 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (75 min) inkl. auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 15 min).
  2. Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser (35 Prozent Gewichtung): Zwei Teilaufgaben (jeweils 90 min) inkl. jeweils einem situativen Fachgespräch (max. 5 min): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (120 min).
  3. Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser (20 Prozent Gewichtung): Eine Arbeitsaufgabe (75 min) inkl. situatives Fachgespräch (max. 5 min): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (90 min).
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent Gewichtung): Der Prüfling hat praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten (60 min).
Bei einer bereits erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung in einem anderen umwelttechnischen Beruf nach den neuen Verordnungen ist der Prüfungsteilnehmer von Teil 1 der Abschlussprüfung befreit, und es besteht zum Teil die Möglichkeit einer Anrechnung von 18 Monaten auf Ausbildungsdauer. Einzelheiten sind in § 17 der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.