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Mindestausbildungsvergütung
Nr. 4679886
Mindestausbildungsvergütung
Der § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) konkretisiert die Mindestvoraussetzungen für eine Angemessenheit der Vergütung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel
”Ausbildungsvergütung”
.
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