Kündigung

In der Probezeit

Innerhalb der vereinbarten Probezeit kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Kündigungsgrund beiderseitig gekündigt werden.
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf nicht mehr als vier Monate betragen.

Nach der Probezeit

Das Ausbildungsverhältnis darf nach Ablauf der Probezeit nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst oder aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Der/ die Auszubildende kann ferner den Vertrag kündigen, wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte. Allerdings ist dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.