Bachelor und Master Professional
Das neue Berufsbildungsgesetz führt die Abschlussbezeichnungen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" für die Fortbildungsabschlüsse ein. Diese Begriffe bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck und unterstreichen die Praxisnähe sowie die besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern.