Kaufleute im Einzelhandel, Verkäufer: Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlicher Prüfungsbereich)

Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlicher Prüfungsteil) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
  2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.

Kaufmann/-frau im Einzelhandel:

Der Prüfungsausschuss legt eine der drei (von acht) vom Betrieb/Azubi gewählten Wahlqualifikationen als Grundlage für die Prüfung fest.
Verkäufer/-in:
Die vom Betrieb/Azubi (aus vier) gewählte Wahlqualifikation ist Grundlage für die Prüfung.

Ablauf des fallbezogenes Fachgesprächs (mündliche Prüfung)

Der Prüfling erhält vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Aufgaben aus der festgelegten Wahlqualifikation, wählt eine Aufgabe aus und bearbeitet sie.
Wichtig ist, dass bei der Bearbeitung der Aufgabe auf folgende bewertungsrelevante Aspekte eingegangen wird:
  • Planen und entwickeln von Lösungswegen
  • Durchführung/Begründung der Vorgehensweise bei der Lösung der Aufgabe
  • Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs
  • Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
Die Vorbereitungszeit beträgt 15 Minuten.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung (keine Präsentation) des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet (drei bis fünf Minuten).
Notizen aus der Vorbereitung können verwendet werden.
Das Fachgespräch dauert (einschließlich der einleitenden Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling) höchstens 20 Minuten.