Betrieblicher Auftrag: Informationen zur Umsetzung und Durchführung
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 im Ausbildungsberuf Gießereimechaniker/-in. Variante Betrieblicher Auftrag.
Allgemeines
Es findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt (Teil 1 und Teil 2 der Prüfung). Nach der aktuellen Verordnung ist für die Abschlussprüfung Teil 2 die Durchführung und Dokumentation des Betrieblichen Auftrags sowie das Führen eines auftragsbezogenen Fachgesprächs erforderlich. Der Betriebliche Auftrag muss vorab beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Im Prüfungsbereich Kundenauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
- Art und Umfang von Aufträgen zu klären und Besonderheiten und Termine mit Kunden abzusprechen,
- Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen, auszuwerten und zu nutzen, technische Entwicklungen zu berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte zu planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abzustimmen und Planungsunterlagen zu erstellen,
- Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchzuführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen, zu beseitigen und zu dokumentieren und Teilaufträge zu veranlassen und
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anzuwenden, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch zu dokumentieren und Produkte zu übergeben und zu erläutern.
Zeitlicher Rahmen:
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags ist mit einer maximalen Stundenzahl festgelegt. In dieser Zeit ist der betriebliche Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Prüfungsteil
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Zeit
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Betrieblicher Auftrag
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15 – 18 Stunden
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Fachgespräch
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30 Minuten
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Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags
Der betriebliche Auftrag muss vorab online beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Der Antrag muss bis 15. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Wichtige Hinweise
- Der Antrag auf Genehmigung muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dem/-r Prüfungsbewerber/-in von der IHK schriftlich per Post mitgeteilt.
- Weitere Informationen zu der Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung
- Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
- Wird ein Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per Email eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
- Abkürzungen müssen erklärt/erläutert werden. Betriebsspezifische Abkürzungen oder Kürzel sind zu vermeiden.
Inhalt und Dokumentation des betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des Betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Diese Checkliste nennt Kriterien für die Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrags.
1. Information
- Art und Umfang von Aufträgen klären Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
- Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen
- Sicherheitsrelevante Vorgaben beachten
- Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen
2. Planung
- Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen
- Technische Entwicklungen berücksichtigen
- Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- Planungsunterlagen erstellen
3. Durchführung
- Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen
- Betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- Teilaufträge veranlassen
4. Kontrolle
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden
- Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
- Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
- Ergebnisse prüfen und dokumentieren
- Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
- Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- Produkte übergeben und erläutern
Die Dokumentation
- Die Projektdokumentation sollte in üblicher Schriftgröße (z. B. Arial 10 – 12) verfasst sein.
- Zeilenabstand: 1,0 bis maximal 1,5 Zeilen
- Fremde Quellen einschließlich Recherchen aus dem Internet sind deutlich zu kennzeichnen.
- Alle relevanten Inhalte des betrieblichen Auftrags müssen als Inhalt der Dokumentation vorhanden sein.
- Vertrauliche oder datenschutzrelevante Daten sind als solche zu kennzeichnen. Sofern es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist, können Teile der Informationen durch Schwärzen etc. unkenntlich gemacht werden.
- Die Dokumentation muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar als eine PDF-Datei (max. 4 MB) übermittelt werden. Für die Übermittlung sind die vor der Antragsstellung erhaltenen Zugangsdaten zu benutzen.
- Weitere Informationen zu der Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, bei dem betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen.