Abschlussprüfung Teil 1, Betrieblicher Auftrag: Informationen zur Umsetzung und Durchführung

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 1 im Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/-in.

Allgemeines

Es findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt (Teil 1 und Teil 2 der Prüfung). Nach der aktuellen Verordnung ist für die Abschlussprüfung Teil 1 die Durchführung und eines betrieblichen Auftrags und dessen Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen sowie das Führen eines auftragsbezogenen Fachgesprächs erforderlich. Der betriebliche Auftrag muss vorab beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • produktionstechnische Aufträge analysieren, technische Lösungsvarianten erarbeiten und abstimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,
  • Betriebsmittel und Werkzeuge disponieren, Produktionsanlagen insbesondere Fertigungs-, Montage- oder Handlungseinheiten, umrüsten und ihre Sicherheit beurteilen,
  • Prozessparameter ermitteln, technische Abläufe strukturieren, die Produktionsanlage testen sowie
  • mit der Produktionsanlage produzieren, die Qualität der Produkte beurteilen und die Auftragsdurchführung dokumentieren
kann.

Zeitlicher Rahmen

Prüfungsteil
Zeit
Betrieblicher Auftrag
9 Stunden
Fachgespräch
30 Minuten

Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags

Der betriebliche Auftrag muss vorab online beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Der Antrag muss bis 15. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.

Bestandteile des Antrags

  • Die Kontaktdaten des Prüflings, des Projektbetreuers und der Ausbildungsbetrieb sind bei der ersten Anmeldung an der Online-Anwendung anzugeben.
  • Bezeichnung des betrieblichen Auftrags
  • Geplanter Bearbeitungszeitraum (gesamter Bearbeitungszeitraum; bspw. 11. April – 20. Mai)
  • Auftragsbeschreibung: Ausgangssituation (Erläuterung des Ist-Zustandes und des Auftragsumfelds)
  • Informationen: Eckpunkte des betrieblichen Auftrags
  • Auftragsplanung
  • Auftragsdurchführung (stichpunktartige Beschreibung der Durchführung des Auftrags)
  • Auftragskontrolle (z. B. Übergabeprotokolle, Ergebnisse dokumentieren)
  • Anlage zur Genehmigung des betrieblichen Auftrags (Zeitmatrix)

Wichtige Hinweise

  • Der Antrag auf Genehmigung muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dem Prüfungsbewerber von der IHK schriftlich per Post mitgeteilt.
    Weitere Informationen zur Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung
  • Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
  • Wird ein Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per E-Mail eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
  • Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
  • Abkürzungen müssen erklärt/erläutert werden. Betriebsspezifische Abkürzungen oder Kürzel sind zu vermeiden.

Inhalt und Dokumentation des betrieblichen Auftrags

Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen

Inhaltsverzeichnis
Auftragsbeschreibung
Inhalte des betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des betrieblichen Auftrages gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Diese Checkliste nennt Kriterien für die Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrages.
Phasen/Kriterien*
Empfohlene Gewichtung
1. Information
  • Art und Umfang des Prüfungsproduktes analysieren und die Durchführung/Umsetzung nachvollziehbar erklären Teilaufgaben definieren.
  • Informationen auftragsbezogen beschaffen, auswerten und einsetzen (z. B. Produktionsbezogene Unterlagen, Zeichnungen, Datenblätter).
  • Ergänzungen
10 -20 %
2. Auftragsplanung
  • Auftragsschritte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes am entsprechenden Einsatzort planen (z. B. Material, Werkzeug, Prüfmittel und Termine).
  • eventuell Arbeitsschritte mit internen (Kollegen/Abteilungen) und externen (z. B. Zulieferern) Stellen abstimmen.
  • Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit berücksichtigen.
  • Qualitätsanforderungen beachten.
  • Ergänzungen
20 – 30 %
3. Auftragsdurchführung
  • Arbeitsschritte systematisch und zielgerichtet durchführen.
  • Auftragsbezogene Unterlagen nutzen und anwenden.
  • Mit internen und externen Stellen zusammenarbeiten,
    Teilaufträge veranlassen.
  • Betriebsmittel, Werkzeug und Prüfmittel fachgerecht einsetzen.
  • Betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden.
  • Sicherheitsrelevante Vorschriften einhalten.
  • Arbeitsergebnisse dokumentieren, Auftragsplanung bei Bedarf optimieren.
  • Ursache von Fehlern und Mängel systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren.
  • Ergänzungen
20 – 40 %
4. Auftragskontrolle
  • Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden.
  • Auftragsergebnisse bewerten, dokumentieren und übergeben/freigeben, ggf. mögliche Optimierungen aufzeigen (Qualitätsmanagement),
  • Fachauskünfte erteilen.
  • Abrechnungsdaten erstellen (z.B. Materialverbrauch und Zeitaufwand für eventuelle Nachkalkulation festhalten).
  • Auftragsablauf protokollieren und mit auftragsbezogenen Unterlagen ergänzen.
  • Ergänzungen
10 – 20 %
* Pro Phase (Phase = z. B. Information) soll während der Durchführung des Betrieblichen Auftrages mindestens eine praxisbezogene Unterlage anfallen (z. B. Materialliste, Prüfprotokoll).
Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis

Hinweise:

  • Die Auftragsbeschreibung sollte höchstens 3 DIN-A4 Seiten in üblicher Schriftgröße Arial 10 -12 beinhalten. Die praxisbezogenen Unterlagen sollen pro Auftragsphase mindestens eine Seite betragen und insgesamt nicht 15 Seiten überschreiten.
  • Zeilenabstand: 1,0 bis maximal 1,5 Zeilen
  • Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Glossar, Quellenverzeichnis zählen nicht zu der Auftragsbeschreibung und den praxisbezogenen Unterlagen.
  • Fremde Quellen einschließlich Recherchen aus dem Internet sind deutlich zu kennzeichnen.
  • Alle relevanten Inhalte des betrieblichen Auftrags müssen als Inhalt der Dokumentation vorhanden sein.
  • Vertrauliche oder datenschutzrelevante Daten sind als solche zu kennzeichnen. Sofern es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist, können Teile der Informationen durch Schwärzen etc. unkenntlich gemacht werden.
  • Die Dokumentation muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar als eine PDF-Datei (max. 4 MB) übermittelt werden. Für die Übermittlung sind die vor der Antragsstellung erhaltenen Zugangsdaten zu benutzen.
  • Weitere Informationen zu der Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung
  • Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, bei dem betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
  • Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen.