Betrieblicher Auftrag: Informationen zur Umsetzung und Durchführung
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 in den Elektro-Berufen für die Variante “Betrieblicher Auftrag”.
Allgemeines
Es findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt (Teil 1 und Teil 2 der Prüfung). Nach den aktuellen Verordnungen ist für die Abschlussprüfung Teil 2 für die Variante “Betrieblicher Auftrag” die Durchführung und Dokumentation des betrieblichen Auftrags sowie eine Präsentation mit Führen eines Fachgesprächs erforderlich. Der betriebliche Auftrag muss vorab beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Zeitlicher Rahmen
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Betrieblichen Auftrags ist mit einer maximalen Stundenzahl je nach Ausbildungsberuf festgelegt. In dieser Zeit ist der betriebliche Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Beruf | Durchführungszeit* | |
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Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
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genau
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18 Stunden
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Elektroniker/-in für Betriebstechnik
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genau
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18 Stunden
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Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
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genau
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24 Stunden
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Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
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genau
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20 Stunden
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Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme
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genau
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18 Stunden
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Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik
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genau
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18 Stunden
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Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
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genau
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20 Stunden
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*Nach Verordnung vom 07. Juni 2018
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags
Der betriebliche Auftrag muss vorab online beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Der Antrag muss bis 15. März des Jahres für die Sommerprüfung bzw. 25. September des Jahres für die Winterprüfung übermittelt werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Übermittlung des Antrags in der Online-Anwendung nicht mehr möglich.
Bestandteile des Antrags
- Die Kontaktdaten des Prüflings, des Projektbetreuers und der Ausbildungsbetrieb sind bei der ersten Anmeldung an der Online-Anwendung anzugeben.
- Bezeichnung des betrieblichen Auftrags
- Geplanter Bearbeitungszeitraum (gesamter Bearbeitungszeitraum; bspw. 11. April – 20. Mai)
- Auftragsbeschreibung: Ausgangssituation (Erläuterung des Ist-Zustandes und des Auftragsumfelds)
- Informationen: Eckpunkte des betrieblichen Auftrags
- Auftragsplanung
- Auftragsdurchführung (stichpunktartige Beschreibung der Durchführung des Auftrags)
- Auftragskontrolle (z.B. Übergabeprotokolle, Ergebnisse dokumentieren)
- Anlagen zur Visualisierung des Auftrags
Wichtige Hinweise
- Der Antrag auf Genehmigung muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar übermittelt werden. Die Zugangsdaten werden dem/-r Prüfungsbewerber/-in von der IHK schriftlich per Post mitgeteilt.
Weitere Informationen zu der Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung - Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrags darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde.
- Wird ein Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller per Email eine schriftliche Begründung, mit der gleichzeitigen Aufforderung einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
- Abkürzungen müssen erklärt/erläutert werden. Betriebsspezifische Abkürzungen oder Kürzel sind zu vermeiden.
Inhalt und Dokumentation des betrieblichen Auftrags
Für die Durchführung des Betrieblichen Auftrags gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Es müssen mindestens vier unterschiedliche Auftragsphasen mit mindestens je einer praxisbezogenen Unterlage (z.B. Materialliste, Prüfungsprotokoll) aufgeführt sowie eine Auftragsdokumentation als Bestandteil des Auftrages erstellt werden.
Diese Checkliste nennt Kriterien für die Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrags:
Phase/Kriterien
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Empfohlene Gewichtung
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1. Information
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10 – 20 %
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2. Auftragsplanung
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20 – 30 %
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3. Auftragsdurchführung
Arbeitsschritte systematisch und zielgerichtet durchführen. Hierbei sind zu berücksichtigen:
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20 – 40 %
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4. Auftragskontrolle
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20 – 40 %
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Aussagekräftige Bezeichnungen der Auftragsphasen müssen abhängig vom betrieblichen Auftrag und Unternehmen gewählt werden. Die betrieblichen Auftragsphasen sollen durch die wesentlichen Arbeitsschritte näher erläutert, und mit einer groben Zeitplanung versehen werden.
Neben den Auftragsphasen sind auch das Auftragsziel und die jeweiligen technischen und organisatorischen Umfeldbedingungen zu definieren.
Neben den Auftragsphasen sind auch das Auftragsziel und die jeweiligen technischen und organisatorischen Umfeldbedingungen zu definieren.
Die Dokumentation
- Die Projektdokumentation sollte 12 – 15 DIN A4-Seiten in üblicher Schriftgröße (z. B. Arial 10 – 12) beinhalten.
- Zeilenabstand: 1,0 bis maximal 1,5 Zeilen
- Deckblatt, Impressum, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Glossar, Quellenverzeichnis, Kundendokumentation und Anlagen zählen nicht zu den 15 Seiten der Projektdokumentation.
- Fremde Quellen einschließlich Recherchen aus dem Internet sind deutlich zu kennzeichnen.
- Alle relevanten Inhalte des betrieblichen Auftrags müssen als Inhalt der Dokumentation vorhanden sein.
- Vertrauliche oder datenschutzrelevante Daten sind als solche zu kennzeichnen. Sofern es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist, können Teile der Informationen durch Schwärzen etc. unkenntlich gemacht werden.
- Die Dokumentation muss online über die Anwendung Projektanträge Online an die IHK Rhein-Neckar als eine PDF-Datei (max. 4 MB) übermittelt werden. Für die Übermittlung sind die vor der Antragsstellung erhaltenen Zugangsdaten zu benutzen.
- Weitere Informationen zu der Anwendung: Online-Portal für die Abschlussprüfung
- Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, bei dem betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
- Zu spät eingereichte Unterlagen können zum Nichtbestehen von der Prüfung führen.