Wird der IT-System-Elektroniker mit bestandener Abschlussprüfung automatisch Elektrofachkraft?

Mit Bestehen der Abschlussprüfung zum IT-System-Elektroniker wird niemand automatisch zur Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Hier erfahren Sie mehr zur Elektrofachkraft.
Nicht erst mit der Neuordnung der IT-Berufe zum 1. August 2020 stellt sich die Frage, ob man mit bestandener Abschlussprüfung automatisch auch Elektrofachkraft wird. Das IHK-Zeugnis gibt darauf keinen Hinweis. Das liegt daran, dass “Elektrofachkraft” weder ein festgelegter Berufsabschluss noch eine anderweitige formale Qualifikation ist. Wer oder was ist eine Elektrofachkraft dann? Und wie wird man zur Elektrofachkraft?
“Elektrofachkraft” ist eine Funktion in einem Betrieb. Der Unternehmer überträgt einem Beschäftigten bestimmte elektrotechnische Arbeiten. Dabei hat er zu prüfen, ob dieser Beschäftigte die Befähigung besitzt, diese Aufgaben zu übernehmen, was als Auswahlverantwortung des Unternehmers bezeichnet wird. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektronische Arbeiten nur von geeigneten Personen durchgeführt werden. Neben der fachlichen Eignung, d.h. Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, gehören dazu u. a. auch Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen, die körperliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Als Elektrofachkraft kann benannt werden, wer die genannten Voraussetzungen erfüllt und daher die ihm übertragenen elektronischen Arbeiten beurteilen und potentielle Gefahren erkennen kann. Außerdem sind für den Erhalt der Fachkunde regelmäßig Weiterbildungen und Unterweisungen sowie eine kontinuierliche Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich zwingend erforderlich.
Zusammenfassend gilt also, dass ein Beschäftigter dann Elektrofachkraft ist, wenn er die erforderliche fachliche Ausbildung und besondere Kenntnisse in seinem künftigen Aufgabengebiet hat und vom Unternehmen die entsprechenden Aufgaben übertragen bekommt. Nur der Unternehmer kann aufgrund der Vielfalt der elektrotechnischen Arbeiten entscheiden, für welche Tätigkeit welche Fachkenntnisse bzw. welche fachliche Ausbildung erforderlich sind. Elektrofachkräfte gelten daher als solche immer nur in einem begrenzten Teilgebiet der Elektrotechnik, für das sie fachlich qualifiziert sind.
Daher wird auch ein IT-Systemelektroniker mit bestandener Abschlussprüfung nicht automatisch Elektrofachkraft, sondern erst dann, wenn ihm von einem Unternehmer die entsprechenden Aufgaben übertragen werden. Die bestandene Abschlussprüfung bescheinigt dem Prüfungsteilnehmer lediglich ausreichende Prüfungsleistungen in den im Ausbildungsrahmenplan des IT-Systemelektronikers beschriebenen elektrotechnischen Kompetenzen. Diese lehnen sich an die Vorgaben des DGUV Grundsatz 303-001 für den Bereich IT-Technik an. Somit ist eine abgeschlossene Ausbildung zum IT-Systemelektroniker eine gute Grundlage für den späteren Einsatz als Elektrofachkraft.
Der neue Ausbildungsrahmenplan des IT-Systemelektronikers (VO 2020) trägt den Anforderungen an die elektrotechnischen Kompetenzen für den begrenzten Bereich der IT-Technik Rechnung. Sie sind insbesondere in den folgenden Berufsbildpositionen zu finden:
  • Nr. 11: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
  • Nr. 14: Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie Anbindung an die Stromversorgung
  • Nr. 15: Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln
Typische Tätigkeiten sind Montage und Installation von IT-Systemen sowie Messungen, Prüfungen und Wartungen an IT-Systemen. Die Tätigkeiten beschränken sich größtenteils auf steckerfertige Geräte und Betriebsmittel der IT-Technik. Die Installation ortsfester Betriebsmittel oder die Änderung bestehender bzw. die Errichtung neuer elektrischer Anlagen ist nicht vorgesehen. Dies spiegelt sich auch in den Anforderungen von Teil 2 der Abschlussprüfung wider. Im eigenständigen Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung" muss der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • die Stromversorgung von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln zu planen und dazu insbesondere deren Energiebedarf zu ermitteln
  • Unterlagen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne auszuwerten und selbst zu erstellen
  • Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen auszuwählen und festzulegen
  • Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen
  • geeignete Mess- und Prüfmittel auszuwählen und Ergebnisse auszuwerten
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der elektrischen Sicherheit von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln zu beschreiben
  • Vorschriften, Normen und Regeln der Technik anzuwenden.
Dieser Prüfungsbereich ist ein sog. Sperrfach, d. h. die Abschlussprüfung kann insgesamt nur bestanden werden, wenn in diesem Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte und somit ausreichende Leistungen erzielt werden.

Fazit

Eine allgemein zertifizierte Elektrofachkraft für alle Anwendungsbereiche gibt es nicht! Auch IT­-Systemelektroniker können nur Elektrofachkräfte für das Teilgebiet werden, für das sie qualifiziert und vom Unternehmer beauftragt sind. Selbstverständlich ist es möglich, durch entsprechende Weiterqualifizierung die Einsatzvoraussetzungen auch für andere Gebiete zu schaffen. Es ist die Pflicht des Unternehmers und Auftraggebers, sicherzustellen, dass das elektrotechnische Fachpersonal ausreichend für diese Aufgaben qualifiziert ist. Ein Berufsabschluss nach der neuen Ausbildungsverordnung IT-Systemelektroniker (2020) ist eine gute fachliche Grundlage für eine Vielzahl typischer Aufgaben in der IT-Technik. Daneben bleibt aber auch die persönliche Eignung wichtig. Ein IT-Systemelektroniker wird mit bestandener Abschlussprüfung nicht automatisch zur Elektrofachkraft. Er bringt aber sehr gute fachliche Voraussetzungen mit, entsprechende Aufgaben aus dem Bereich der IT-Technik übertragen zu bekommen.