Aufstiegsfortbildung - Blended-Learning

Hundefachwirt | Hundefachwirtin (IHK)

Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam „Hundefachwirt | Hundefachwirtin (IHK)” berücksichtigt die Entwicklungen und Anforderungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es werden professionelle Hundeerzieher und Verhaltensberater (Hundetrainer) benötigt, die als Branchenspezialisten für einen modernen Freizeitwirtschaftsbereich fungieren. Die Fachwirtausbildung stellt erstmals für eine volkswirtschaftlich innovative Branche eine Managementqualifizierung dar, die Fachwissen vertieft und vor allem Führungs- und Methodenkompetenz vermittelt.
Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer erwerben die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, einen Betrieb in einem Dienstleistungsbereich der Hundewirtschaft selbständig zu führen und die damit verbunden Sach-, Organisations-, Ausbildungs- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Wissensvermittlung umfasst die betrieblichen Funktionsfelder eines Hundefachwirtes (IHK) unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens sowie des Tierschutzes.
Blended-Learning-Angebot
Lehrgangsinhalte: (696 Unterrichtseinheiten)
Wirtschaftsbezogene Qualifikation (272 UE – 11 Tage Präsenz I 23 Tage Online)
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung
Handlungsfeldübergreifende Qualifikation (424 UE – 32 Tage Präsenz I 14 Tage Online)
5. Dienstleister in der Tierwirtschaft
6. Neurophysiologie/Ethologie
7. Lernbiologie und Verhaltensanalyse
8. Professionelle Herangehensweise an Problemverhalten
9. Kommunikationskompetenzen
10. Marketing

Zulassungsvoraussetzungen:
§ 2 der Besonderen Rechtsvorschrift:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger,
Tierarzthelferin, Pferdewirt und danach mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss im Bereich der Hundewirtschaft erworben worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Hundefachwirtes (IHK)“/einer „Hunde-fachwirtin (IHK)“ gemäß § 1 Absatz 2 haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Termine
auf Anfrage, (696 Unterrichtsstunden)
Veranstaltungsort
Bildungszentrum IHK Potsdam, Breite Straße 2 a–c, 14467 Potsdam
Abschluss
IHK-Zeugnis „Hundefachwirt (IHK)”/„Hundefachwirtin (IHK)”
Entgelt
€ 6.960,00 (inklusive Lehrgangsliteratur, zuzüglich Prüfungsgebühr)