Nr. 4247196
Ausbildung der Ausbilder nach AEVO

AusbilderEignung

In jedem Unternehmen, das nach dem dualen System ausbildet, muss mindestens ein Ausbilder gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) qualifiziert sein. Er ist Ansprechpartner für die Auszubildenden und insgesamt für die Organisation der Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Das Bildungszentrum der IHK Potsdam bietet mit einem zweistufigen Lehrgang eine umfassende Vorbereitung für die AEVO-Prüfung an.