Geprüfter Personalfachkaufmann
Veranstaltungsdetails
Diese Veranstaltung wird in Präsenz und einigen Online-Einheiten durchgefrührt
Personalkaufleute können in Unternehmen als Personalreferenten eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Sie verantworten administrative und operative Aufgaben und setzen hierbei ihre Kenntnisse z. B. aus der Personalplanung, der Personal- und Organisationsentwicklung und des Arbeits- und Sozialrechts ein.
Programm
I. Personalarbeit organisieren und durchführen
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
III. Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA) sind im Lehrgang nicht enthalten.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlichrechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die DIHK-Bildungs-GmbH hat in einem kurzen YouTube Video nochmals alle wichtigen Punkte kurz und kompakt zusammengefasst.