Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz
Veranstaltungsdetails
Dieser Lehrgang ist komplett als Online-Format konzipiert.
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 des Wohnungseigentumsgesetzes – WEG). Als zertifizierter Verwalter darf sich – soweit nicht ein der Prüfung gleichgestellter Abschluss nachgewiesen werden kann - nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Lehrgangsinhalte:
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.1 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.2 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.3 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Wohnungseigentumsgesetz
2.2 Bürgerliches Gesetzbuch
2.3 Grundbuchrecht
2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
2.5 Berufsrecht der Verwalter
2.6 Sonstige Rechtsgrundlagen
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
4. Technische Grundlagen
4.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
4.2 Haustechnik
4.3 Erkennen und Mängeln
4.4 Verkehrssicherungspflichten
4.5. Erhaltungsplanung
4.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
4.7. Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
4.8. Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
4.9 Dokumentation