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Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen

Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (nach § 81a AufenthG) hilft Unternehmern, schneller Fachkräfte einzustellen.
Als Arbeitgeber wenden Sie sich mit einer Vollmacht der Fachkraft an die "Zentrale Ausländer Behörde (ZAB)" in Kaiserslautern.
Adresse:
Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz, Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern, Telefon: 0631/ 365 13 90.

Wir informieren auch zur Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte.