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Vollversammlung 2022-2028

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK und besteht aus 85 Unternehmensvertreterinnen und -vertretern.
Die Mitglieder der Vollversammlung werden in gleicher, freier, geheimer und direkter Briefwahl von den IHK-Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und zahlreichen Dienstleistungsbranchen gewählt. Die jüngste Vollversammlungswahl fand vom 7. März bis 5. April 2022 statt. Mit der konstituierenden Sitzung am 23. Juni 2022 nimmt die neu gewählte Vollversammlung ihre Arbeit auf. Alle sechs Jahre wird die Vollversammlung neu gewählt.
Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer für die IHK Pfalz macht bekannt:
1. Die Wahlfrist ist am 5. April abgelaufen.
2. Die Wahl hat das nachstehende Ergebnis gebracht; dabei sind die gewählten Mitglieder der Vollversammlung in den einzelnen Wahlgruppen/Wahlbezirken in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Ludwigshafen, 6. April 2022
Der Wahlausschuss der Industrie und Handelskammer für die Pfalz: Ulrike Hopfe, Martin Becker, Bernhard Kinzinger

Mitglieder der Vollversammlung

Die Vollversammlung spiegelt durch die Wahl in Wahlgruppen und Wahlbezirken die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks wider. So wählen z.B. die Einzelhändler die Vertreter des Einzelhandels, die Industrie wählt die Vertreter der Wahlgruppe Industrie. Die Zahl der Sitze der verschiedenen Wirtschaftszweige, die auf insgesamt sieben Wahlgruppen aufgeteilt sind, bemisst sich nach dem ökonomischen Gewicht.
In diesem "Parlament der Wirtschaft" sitzt gleichberechtigt die mittelständische Unternehmerin neben dem Konzernvorstand, der Handelsvertreter neben dem Bankvorstand oder der Gastwirt neben der Geschäftsführerin eines Modehauses. Denn es gilt der Grundsatz: Jedes Unternehmen hat unabhängig von seiner Größe eine Stimme.

Änderungen in der Vollversammlung

ausgeschieden nachgerückt kooptiert
Juni 2022 Franz Josef Reindl
Juni 2022 Dr. Christian Pawlik
November 2022 Andreas Bichler Dr. Reinhold Löhr
April 2023 Dr. Sven Bischoff Michael Huth
April 2023 Daniel Schermesser Sven Korhummel
Juni 2023 Dr. Andreas Bachhofer
September 2023 Henriette Koppenhöfer Franz Josef Reindl
März 2024 Thomas M. Adam Thomas Kübler
März 2024 Bernhard Werst Ralf Hellriegel
Juni 2024 Christiane Ank-Kunze Günter Pfeil

Aufgaben

Der Präsident beruft die Vollversammlung mindestens zweimal im Jahr ein. Als wichtigstes Entscheidungsgremium bestimmt die sie die Ausrichtung der IHK-Arbeit und beschließt über Fragen, die für die IHK-Mitglieder oder Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das bedeutet insbesondere:
  • Sie wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und die Vizepräsidenten der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer.
  • Sie beschließt jährlich den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) und die Wirtschaftssatzung in der die Höhe der Beiträge festgelegt sind.
  • Sie verabschiedet sämtliche Rechtsgrundlagen wie die Satzung, Wahlordnung und insbesondere auch die Gebührenordnung (z.B. Höhe der Prüfungsgebühren).
  • Sie entscheidet über die inhaltlichen Schwerpunkte der IHK-Arbeit.
In der Vollversammlung und den IHK-Ausschüssen bündeln die Unternehmer ihre Interessen, um sie wirksam gegenüber der Politik und der Verwaltung vernetzen zu können. Hier wird über die Arbeit der IHK entschieden und darüber gewacht, dass die gesetzlichen Aufgaben ausgestaltet werden können.

Präsidium

Das Präsidium (bestehend aus Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen) wurde in der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung am 23. Juni 2022 gewählt.
Da die Mitgliedsunternehmen ihre Angelegenheiten auf diese Weise selbst verwalten, bezeichnet man die IHK auch als eine Selbstverwaltungsorganisation.