Über uns

Berufsbildungsausschuss

Alternierende Vorsitzende

  • Gerhard Stolz (Arbeitgebervertreter)
  • Rüdiger Stein, DGB Region Pfalz (Arbeitnehmervertreter)

Geschäftsführer

Der Berufsbildungsausschuss ist ein besonderer Ausschuss der Industrie- und Handelskammern. Er ist der einzige paritätisch besetzte Ausschuss der IHK. Dem Berufsbildungsausschuss gehören 6 ordentliche Mitglieder der Gruppe der Arbeitnehmer und 6 ordentliche Mitglieder der Arbeitgeber an. Beide Gruppen sind im Ausschuss stimmberechtigt. Daneben sind 6 ordentliche Mitglieder der Lehrer an berufsbildenden Schulen im Berufsbildungsausschuss vertreten. Die ordentlichen Mitglieder haben jeweils einen Stellvertreter.
Die IHK als Geschäftsstelle für den Berufsbildungsausschuss, die beratende Stimme hat, ist gem. § 77 Berufsbildungsgesetz zur Errichtung des Berufsbildungsausschusses verpflichtet. Nach § 79 BBiG ist der Berufsbildungsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Traditionell wählt der Berufsbildungsaus-schuss für eine Wahlperiode (4 Jahre) 2 alternierende Vorsitzende, von denen einer der Gruppe der Arbeitnehmer und einer der Gruppe der Arbeitgeber angehören. Die Vorsitzenden wechseln sich jährlich in der Leitung der Sitzungen ab.