Feedback möglich
DIHK-Kompetenzprüfung
Die DIHK ist die Dachorganisation der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland. Sie nimmt das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit auf nationaler, europäischer und internationalen Ebene wahr.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Arbeit sind das IHK-Gesetz und die Satzung des DIHK.
Di DIHK vertritt das Gesamtinteresse insbesondere auf Basis von Stellungnahmen und Rückmeldungen von Unternehmen. Diese werden in der Regel durch IHKs vermittelt, bei denen die Unternehmen gesetzliche Mitglieder sind.
Durch ihre aktive Mitarbeit in der IHK-Organisation leisten viele Unternehmen einen wertvollen Beitrag für die Ermittlung des Gesamtinteresses. Besonders wichtig sind dabei konkrete Beispiele aus der betrieblichen Praxis, die mögliche Auswirkungen neuer Vorschriften oder die Notwendigkeit einer Korrektur bestehender Regelungen deutlich machen.
Je mehr Unterstützung und inhaltliches Feedback die IHKs und die DIHK hier bekommen, desto fundierter kann die DIHK als Dachverband seiner Aufgabe gerecht werden, Regierung und Gesetzgeber zu beraten.
Die DIHK steht Ihnen jederzeit gern für Erläuterungen seiner Standpunkte und der Entwicklung derselben zur Verfügung und ist offen für Anregungen und Kritik, um ihre Arbeit zu optimieren. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Ansprechpartner in den Fachbereichen der DIHK beziehungsweise im Fachbereich Kommunikation, per E-Mail an info@dihk.de oder unter Telefon 030 20308-0.
Als gesetzliches Mitglied einer IHK können Sie überdies eine Überprüfung nach § 24 der DIHK-Satzung beantragen, wenn Sie den Eindruck haben, eine Äußerung sei mit dem Kompetenzrahmen nach dem IHK-Gesetz nicht zu vereinbaren. Sie können dazu einen schriftlichen Antrag an die Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, richten oder direkt unter auf der Feedbackseite der DIHK elektronisch einen Antrag stellen, der die weitere Bearbeitung erleichtert.