Mitgliederservice
Elektronische Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Rechtsverbindliches Handeln im Internet ist nur möglich, wenn der Absender einer Nachricht eindeutig identifiziert werden kann und wenn die versendeten Daten beim Empfänger so ankommen, wie sie abgeschickt wurden - unverfälscht, nicht manipuliert, weder verkürzt noch mit Zusätzen versehen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO. Die DE-CODA GmbH arbeitet in Kooperation mit den meisten Industrie- und Handelskammern in Deutschland zusammen um Ihnen eine vielseitig einsetzbare Signaturausstattung anzubieten.
Die IHK-Signaturkarte im Überblick
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen. Technische Voraussetzungen für die Nutzung der-Signaturkarte
- Kartenlesegerät mit Tastenfeld
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Wo können Sie die Signaturkarte für Sachverständige beantragen?
Ihre IHK unterstützt Sie gerne bei der Beantragung einer Signaturkarte für Sachverständige. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür, um einen gemeinsamen Termin in der Hauptgeschäftsstelle in Ludwigshafen zu vereinbaren. Alternativ können Sie die gewünschte Signaturkarte auch selbständig über das sog. PostIdent-Verfahren beantragen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an:
Milena Etim, Telefon 0621 5904-2021, milena.etim@pfalz.ihk24.de