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Kommentierter Beitragsbescheid

Beitragsbescheid IHK

Buchstabe
Erklärung
A
Das Jahr, für das der Beitrag erhoben wird.
B
Der Hebesatz für das jeweilige Beitragsjahr - kann von Jahr zu Jahr variieren und wird von der IHK-Vollversammlung festgelegt.
C
Der Erhebungszeitraum ist das Bemessungsjahr, das die Vollversammlung in der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung festgelegt hat, in der Regel das laufende Jahr.
D
Je nachdem, welche Informationen der IHK vorliegen, gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen (BMG) für den IHK-Beitrag. Bei einer vorläufigen Veranlagung liegen der IHK noch keine endgültigen Gewerbeerträge/Gewinne vor, deshalb wird der jüngste der IHK vorliegende Gewerbeertrag/Gewinn verwendet. Liegen noch gar keine Informationen über den Gewerbeertrag/Gewinn vor, ist nur der Grundbeitrag zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende unterschiedliche Arten der Veranlagung:
  • 0: eine aus Vorjahren übernommene BMG; vorläufiger Bescheid
  • 1: eine geschätzte BMG; vorläufiger Bescheid
  • 2: vom Finanzamt festgesetzte BMG
  • 3: vom Finanzamt berichtigte BMG
  • 7: vom IHK-Zugehörigen oder Beauftragten mitgeteilte BMG; vorläufiger Bescheid
  • K: nur Grundbeitrag, da BMG nicht vorliegt; vorläufiger Bescheid
E
Der jeweilige Buchstabe steht für die Art der Bemessungsgrundlage, entweder Gewerbeertrag (E) aus dem Gewerbesteuermessbescheid oder hilfsweise Gewinn (G) aus dem Einkommensteuerbescheid. Ein M für Messbetrag kann nur in den Jahren vor 1994 vorkommen.
F
Der hier aufgeführte Betrag stellt die Bemessungsgrundlage dar.
G
Hier finden Sie die um den Freibetrag gekürzte Bemessungsgrundlage.
H
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (z.B. Einzelunternehmen, OHG, KG usw.) wird der Gewerbeertrag/Gewinn bei der Berechnung der Umlage um den Freibetrag von aktuell 15.340,00 Euro gekürzt, bei Betriebsstätten anteilig.
I
Das Jahr der Bemessungsgrundlage (BMG), das für die Vorauszahlung heranzuziehen ist - es liegt im Normalfall zwei Jahre vor dem Jahr, für das der Beitrag erhoben wird.
J
Beitragsanteil z.B. zwischen IHK und HWK. Autohäuser sind z.B. oft sowohl bei der IHK als auch bei der HWK-Mitglied. Grundbeitrag und Umlage (aber immer Mindestgrundbeitrag) sind nur entsprechend dieses Prozentsatzes zu bezahlen.
K
Umlage = Bemessungsgrundlage minus Freibetrag mal Hebesatz geteilt durch 100.
L
Der Grundbeitrag ist ein nach Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn gestaffelter Betrag, den ebenfalls die IHK-Vollversammlung festlegt.
M
Jedes Jahr wird der Beitrag vorläufig festgesetzt; in der Regel nach zwei Jahren endgültig. Hier werden bereits geleistete Zahlungen dokumentiert.
N
Summe aus Grundbeitrag und Umlage abzgl. bereits geleisteter Zahlungen.
O
Ein S steht für eine offene Schuld; ein G für ein Guthaben. Guthaben werden mit Forderungen aus anderen Jahren verrechnet bzw. erstattet.

Weiterführende Informationen: