IHK24

Produktkennzeichnung: Allgemeine Hinweise

Gesetzliche Pflichtkennzeichnung

Allgemeine Produktkennzeichnung

Hier finden Sie zunächst Hinweise zur allgemeinen gesetzlichen Produktkennzeichnung. Bitte beachten Sie, dass es branchenspezifische Pflichtkennzeichnungen gibt, auf die wir nachfolgend hinweisen. Außerdem geben wir Ihnen weiter unten einen Überblick über freiwillige Produktkennzeichen.
Unsere Hinweise stellen keine abschließende oder rechtsverbindliche Beratung dar, sondern dienen lediglich zur Orientierung. Daher erheben wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Spezielle Pflichtkennzeichnungen

1. CE-Kennzeichnung

2. Branchen- und Warenspezifische Kennzeichnungen

Verbrauchsgüter
Gebrauchsgüter
Hinweis: Bei importierten Waren kann man mit Hilfe der Zolltarifnummer in der Access2Markets-Datenbank der EU-Kommission nach den Vorschriften zur Produktkennzeichnung suchen. Den Link finden Sie auf unserer Webseite Import - Grundlagen für Newcomer.

Freiwillige Produktkennzeichnung

Weitere Kennzeichen auf freiwilliger Basis/Qualitäts- und Gütesiegel

Kennzeichnung von Produkten mit geschütztem Markennamen

Wie Markennamen gekennzeichnet werden, finden Sie hier. Oder melden Sie sich gerne zu unserer kostenfreien Sprechstunde “Gewerbliche Schutzrechte”. Wir bieten monatlich eine Orientierungsberatung mit einem Patentanwalt an.

Zuständige Behörden und andere Institutionen

Ansprechpersonen bei der IHK Pfalz

Ansprechperson
Kontakt
Themen
Anna Königstein
Lebensmittel, Arzneimittel
Heiko Lenz
0621 5904-2020
heiko.lenz@pfalz.ihk24.de
Produkthaftung, Wettbewerbsrecht
Jeannette Ludwicki
Datenschutz
Dr. Marius Melzer
Abfall, Arbeitsschutz, Gesundheit, Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Medizinprodukte
Sarah Sousa
Umwelt, Energie
Frank Panizza
Zoll, Import, Export