23. Juli 2024

IHK Pfalz informiert Unternehmen über elektronische Rechnungen

Ludwigshafen. Ab dem Jahr 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten können. Dazu bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz mehrere Webinare zum Thema an. Das erste Webinar findet am 31. Juli statt, das zweite am 22. August. Die Teilnahme ist für IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Betroffen ist dabei nur der B2B-Bereich. Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des im März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz der Bundesregierung. Die Einführung der E-Rechnung erfolgt im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission. Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Dabei setzt die EU-Kommission auf ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem, das auf Daten der E-Rechnungen basiert. 
Dazu wird ab 1. Januar 2025 zwischen elektronischen Rechnungen (strukturiertes Format nach CEN-Norm EN 16931) und sonstigen Rechnungen (Papier, PDF, JPG) unterschieden. PDF-Rechnungen gelten nicht mehr als E-Rechnungen.
Betroffen sind alle Unternehmen, die B2B-Leistungen erbringen; Kleinunternehmer sind ab 2028 ebenfalls verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. 
Dabei gelten großzügige Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen und nicht-konforme elektronische Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin zulässig. Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 Papierrechnungen nutzen.
Allerdings müssen Unternehmen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, unabhängig davon, ob der Aussteller die Übergangsregelungen nutzt. Dabei gibt es keine spezifischen Vorgaben zum Übermittlungsweg; ein E-Mail-Postfach reicht aus.
Rechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise können weiterhin in Papierform oder als sonstige Rechnung übermittelt werden. 
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden sich auf www.ihk.de/pfalz, Nr. 6205566. Die Anmeldung zu den Webinaren ist ebenfalls auf www.ihk.de/pfalz, Nr. 6206070, möglich.