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Zulassung von CBAM-Anmeldern - EU-weit
Gesetzesvorhaben | Zulassung von CBAM-Anmeldern - EU-weit |
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Bezeichnung | Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt zum Verfahren für die Zulassung von CBAM-Anmeldern |
Inhalt |
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Zulassung von CBAM-Anmeldern geöffnet. Die Konsultation ist wichtig, weil durch die Bestellung der CBAM-Anmelder der gesamte weitere Berichtsprozess betroffen ist. Die Verordnung legt den Rahmen für die Bestätigung durch die nationale Behörde (DEHSt) fest.
Der delegierte Rechtsakt legt das Verfahren für die Zulassung von CBAM-Anmeldern fest. Er sieht die Einrichtung eines zentralen CBAM-Registers vor, das sowohl die Beantragung als auch die Verwaltung der Zulassungen für CBAM-Anmelder elektronisch ermöglichen soll.
Die Hauptpunkte des Rechtsakts umfassen:
Die Regelung soll ab dem 31. Dezember 2024 in Kraft gelten.
Die IHK-Organisation wird sich an der Konsultation beteiligen und nimmt gerne Ihre Einschätzung für eine Stellungnahme entgegen.
Besonders relevant ist Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Plandokumente und Informationen | Hier auf die Dokumente/weitere Informationen bei der Stadt/Gemeinde verlinken |
Frist für Anregungen | 25.11.2024 |