Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell

Gesetzesvorhaben Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell - bundesweit
Bezeichnung Zweite Konsultation im Rahmen des Festlegungsverfahrens in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell – WasABi
Inhalt
Die Beschlusskammer 7 hat das Festlegungsverfahren „WasABi“ in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell – gemeinsam mit der Festlegung „WaKandA“ – eingeleitet.
Marktgebietsverantwortlicher (MGV):
  • Wasserstofftransportnetzbetreiber müssen bis spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung der Festlegung einen MGV benennen (THE?). Der MGV übernimmt Aufgaben wie die Bilanzierung von Wasserstoffmengen und die Bereitstellung einer zentralen Datenaustauschplattform.
  • Einführung einer zentralen Datenaustauschplattform mit viertelstündlicher Aktualisierung.
  • Der MGV muss jährlich über die Entwicklung und den Stand des Bilanzierungssystems berichten.
Bilanzierungssystem:
  • Kontinuierliche Bilanzierung von Wasserstoffmengen ohne zeitlich definierte Perioden.
  • Einführung eines finanziellen Anreizsystems, das Bilanzkreise in "Helper" (stabilisierend, belohnt mit Pönalen-Einnahmen) und "Causer" (destabilisierend, zahlen Pönalen) unterteilt.
  • Differenzmengen zwischen vorläufigen und endgültigen Werten werden durch einen Ausgleichsmechanismus berücksichtigt.
Flexibilitätszonen:
  • Das System definiert drei Zonen:
    • Grüne Zone: stabil, keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
    • Gelbe Zone: kritisch, Ausgleichsmaßnahmen und Helper/Causer-System greifen.
    • Rote Zone: sehr kritisch, erfordert unverzügliche Maßnahmen.
Regelenergie:
  • Der MGV beschafft und setzt Regelenergie ein, um Ungleichgewichte zu beheben.
  • Regelenergie wird marktbasierend über kurzfristige Handelsprodukte beschafft.
Virtueller Handelspunkt (VHP):
  • Einrichtung eines VHP, um Mengen zwischen Bilanzkreisen zu übertragen.
  • Zugang über Bilanzkreisverträge.
Im Rahmen des zweiten Konsultationsverfahrens beteiligt sich die IHK Pfalz mit einer Stellungnahme. Gerne nehmen wir hierfür Ihre Einschätzung entgegen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Plandokumente und Informationen Weitere Informationen finden Sie hier.
Frist für Anregungen 17.02.2025