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Einrichtung des endgültigen CBAM-Registers - EU-weit
Gesetzesvorhaben | Einrichtung des endgültigen CBAM-Registers - EU-weit |
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Bezeichnung | Stellungnahme zur Verordnung zur Einrichtung des endgültigen CBAM-Registers |
Inhalt |
Nach dem Übergangsregister soll mit dieser Verordnung das richtige CBAM-Register eingerichtet werden. Die Verordnung regelt die Datensammlung und -verwaltung, die Funktionen und den Betrieb der digitalen Plattform sowie die Interaktionen zwischen CBAM-Anmeldern, nationalen Behörden und Zollbehörden. Der Zeitplan ist kritisch: Das Register soll am 31. Dezember 2024 voll funktionsfähig sein und ab Januar 2025 bei der Zulassung von CBAM-Anmeldern zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich hat das Register richtige Funktionalitäten, insbesondere:
Die IHK-Organisation wird sich an der Konsultation beteiligen und nimmt gerne Ihre Einschätzung für eine Stellungnahme entgegen. Gerne nehmen wir Ihre Einschätzung, insbesondere zu den Funktionalitäten, auf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Plandokumente und Informationen | Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Konsultationsprozess. |
Frist für Anregungen | 25.11.2024 |