Recht

Verzeichnis IHK-Sachverständige

Ist der Altbau erhaltungswürdig? Welchen Wert hat meine Maschine? Warum funktioniert die Software nicht? Ohne spezielle Fachkenntnisse sind solche Fragen kaum zu beantworten. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammern helfen weiter.
von Volker Schlehe, IHK für München und Oberbayern
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt und das Risiko, an einen Gutachter zu geraten, der nicht ausreichend qualifiziert ist, ist groß. Wer hier den sicheren Weg gehen will, sollte sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden. Denn diese Sachverständigen haben ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremium nachgewiesen und wurden zusätzlich auf ihre Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit von der IHK überprüft und vereidigt. Zusätzlich müssen öffentliche bestellte Sachverständige ihre Qualifikation alle fünf Jahre erneut nachweisen. Die IHK kontrolliert, dass die öffentlich bestellten Sachverständigen die ihnen nach der Sachverständigenordnung obliegenden Pflichten einhalten.
Auskünfte über die Sachverständigentätigkeit gibt die IHK. Sie benennt auf Anfrage auch geeignete Sachverständige. Wer selbst auf die Suche gehen möchte, kann in der Internetdatenbank auf 275 verschiedenen Sachgebieten und insgesamt über 9000 öffentlich bestellten Sachverständigen recherchieren.
Wann lohnt sich die Beauftragung eines Sachverständigen?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann gute Dienste leisten, wenn
  • neutrale fachliche Beratung benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss,
  • ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
  • ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.
In erster Linie erstatten die Sachverständigen schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann der Sachverständiger aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen. Im Vergleich zum Gericht bringt dies zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind solche Schiedsgutachten wesentlich schneller und zum anderen auch deutlich kostengünstiger als ein langwieriger Prozess.
Das bestehende bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist grundlegend modernisiert worden. Die neue Benutzeroberfläche bietet mehr Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit. Sie ist auch in Englisch verfügbar. Effektivere Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche. Die Suchergebnisse können außerdem in Listenform per Mail weiter versendet werden. Schon bisher erfreute sich das IHK-Sachverständigenverzeichnis mit über 2,5 Millionen Zugriffen jährlich großer Nachfrage bei Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern. Das Online-Verzeichnis aller IHK-Sachverständigen finden Sie hier.