Recht
Handwerksrecht
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Leitfaden Abgrenzung Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistungen
Industrie oder Handwerk? Gewerbe von A-Z
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Informationen zur Tätigkeit eines Hausmeisters
Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.
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Werbung ohne Handwerksrolleneintragung?
Zulassungspflichtige handwerkliche Leistungen erfordern eine entsprechende, besondere Qualifikation. Deshalb muss derjenige, der solche Leistungen anbietet und bewirbt, auch tatsächlich entsprechend qualifiziert und in der Handwerksrolle eingetragen sein. Andernfalls kann er von der HwK und/oder Konkurrenten, aber auch Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.
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Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel
Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeugreparaturen handwerksrechtlich nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Handwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung. Von diesem Grundsatz gibt es die nachfolgenden drei Ausnahmetatbestände, bei deren jeweiligem Vorliegen Kfz-Reparaturen ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen.
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Sicherheitstechnik
Welche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Sicherheitstechnik stehen, dürfen ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden?
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Herstellung von Nahrungsmitteln
Immer häufiger machen sich Personen mit der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln wie Pralinen, dem Brauen von neuen Biersorten oder dem Backen besonderer Kekse selbstständig. Dabei stellt sich die Frage, ob eine solche selbstständige Tätigkeit in den Bereich des Handwerks fällt und damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist oder ob es sich um minderhandwerkliche Tätigkeiten handelt, die grundsätzlich zu einer Mitgliedschaft in der IHK führen.
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Einbau genormter Baufertigteile
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Tätigkeiten im Rahmen des zulassungsfreien Handwerks „Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)“ (Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der Handwerksordnung (HwO)) durchgeführt werden dürfen.
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Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk?
Die Berufsbilder des Garten- und Landschaftsbaus sowie des zulassungspflichtigen Straßenbauerhandwerks überschneiden sich dort, wo es um das Anlegen von Wegen und (Park-) Plätzen geht.