Recht

Firmenrechtliche Stellungnahmen der IHK Pfalz

Zum Fair Play gehört auch der Auftritt am Markt mit dem jeweiligen Firmennamen.
Auch nach der Handelsrechtsreform durch das Handelsrechtsreformgesetz von 1998 werden zu jeder Handelsregistereintragung bei Handelsregisterneuanmeldungen, Änderungen der Firma, Änderung des Unternehmensgegenstandes, eines Rechtsformwechsels, eines Inhaberwechsels oder einer Sitzverlegung die Industrie- und Handelskammern gehört. Diese Stellungnahme der IHK als Organ des Handelsstandes ist gesetzlich vorgeschrieben [§ 380 FamFG, § 23 Satz 2 Handelsregisterverordnung (HRV)].
Auf Basis derselben Rechtsgrundlage gibt die IHK auch Stellungnahme zu Eintragungen im eigens für rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) geschaffenen Gesellschaftsregister ab.
Dass die Eintragung unter Mitwirkung der IHK Pfalz erfolgt, sichert die Wirtschaftsnähe jeder Entscheidung.

Firmenführung

  • Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma gemäß §§ 17 ff. HGB zu führen.
  • Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB).
  • Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB).
  • Für den Namen der im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR gelten die Vorschriften des HGB zum Schutz der Firma entsprechend.
  • Auch nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform ist nicht jede gewünschte Firmenbezeichnung zulässig und damit eintragungsfähig.
Die IHK empfiehlt daher, im Vorfeld der notariellen Anmeldung zur Eintragung in das Handels- oder Gesellschaftsregister die Firmenbezeichnung/-änderungen abzustimmen.
Um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden sowie gegebenenfalls eine Eintragung im Handels- oder Gesellschaftsregister zu beschleunigen, sollten Sie die geplante Firmenbezeichnung schon im Voraus mit Ihrer Industrie- und Handelskammer (Geschäftsbereich Recht, Referat Firmenrecht) abstimmen.