Dienstleistungen

Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler: Offenlegungspflichten, Transparenz- und Taxonomieverordnung

Auf europäischer Ebene wurden 2019/2020 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen. Sie regeln die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen. Der Anwendungszeitpunkt für die einzelnen Vorschriften ist gestaffelt. Die ersten Vorgaben sind ab 10. März 2021 einzuhalten.

Versicherungsvermittler

Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Die Transparenzverordnung findet auch Anwendung auf Versicherungsvermittler, die eine Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte erbringen (vgl. Artikel 2 Nr. 11 Transparenzverordnung).
Konkret geht es um vorvertragliche Informationen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen und kapitalbildenden Lebensversicherungen, die auf diejenigen zukommen, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen. Die Informationen müssen bspw. auf der jeweiligen Homepage des Vermittlers veröffentlicht werden.
Die Verbände BVK, AfW und Votum haben Checklisten und Empfehlungen erarbeitet, wie sich Vermittler auf die Transparenzverordnung vorbereiten können.

Finanzanlagenvermittler

Unsicherheit herrschte darüber, ob Finanzanlagenvermittler unter die Vorschriften der EU- Offenlegungsverordnung fallen. Zwischenzeitlich (Stand Februar 2021) hat sich das Bundesfinanzministerium dahingehend geäußert, dass gewerbliche Finanzberater nicht betroffen seien. Damit wären Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis gem. § 34f GewO nicht betroffen.
ABER:
Vom Wortlaut der Verordnung her sind Vermittler mit Zulassung nach § 34f GewO von den Pflichten nicht umfasst sind.
Argumentiert man vom Sinn und Zweck der Verordnung, kann man zu einem anderen Ergebnis kommen. Der EuGH könnte diese Auffassung noch korrigieren.
Es ist daher zu empfehlen, dass auch Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung die Regeln berücksichtigen sollten, obwohl die Verordnung sie nicht explizit erfasst.
Es ist damit zu rechnen, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung noch zu diversen Anpassungen an regulatorische Vorgaben kommen wird.