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Aktuelles: Brexit - Versicherungserungsvermittler

Bevorstehender Brexit; Informationen der FCA; TPR Verfahren


Anlässlich des bevorstehenden Brexit informiert die FCA (Financial Conduct Authority) über das sog. Temporary Permission Regime (TPR) für Versicherungsvermittler, die weiterhin in GB tätig sein wollen.
Mit dem TPR können betroffene Unternehmen, die von Deutschland aus Versicherungsgeschäfte in UK betreiben, ab dem Ende der Übergangszeit in Großbritannien weiterarbeiten. UK wird diesen Unternehmen Zeit einräumen, bei Bedarf eine Genehmigung in UK zu erhalten. Dafür muss die FCA davon benachrichtigt werden, von dem TPR Gebrauch machen zu wollen. Diejenigen, die bereits die Fortführung ihrer Tätigkeit der FCA gemeldet haben, erhalten Mitteilungen darüber, wie sie sich vorbereiten sollen.
Die FCA macht darauf aufmerksam, dass das TPR Verfahren seit dem 30. September 2020 wieder möglich ist. Die vorherige Notifizierung ist dafür erforderlich (d.h. dass der Vermittler der IHK mitgeteilt haben muss, in GB tätig sein zu wollen).
  • Diejenigen, die zwar für GB notifiziert sind, aber ihr Geschäft dort aufgeben wollen, mögen dies der FCA (oder auch ihrer IHK) mitteilen. Auch diejenigen, die bereits ein TPR Verfahren angestoßen haben, nun dieses Vorhaben aber nicht weiter verfolgen, mögen dies der FCA (oder IHK) mitteilen.
  • Diejenigen, die jetzt noch Geschäfte in UK abwickeln wollen zukünftig aber nicht mehr, treten automatisch in das britische „Financial Services Contracts Regime (FSCR)“ ein, damit sie ihr Geschäft in Großbritannien abwickeln können. Diese Unternehmen können in Großbritannien keine neuen Geschäfte tätigen.
Weitere Informationen sind auf der Website der FCA zu finden. Bei weiteren Fragen kann auch das Contact Center der FCA behilflich sein. www.fca.org.uk.
Die FCA macht zudem aufmerksam auf eine kürzlich erschienene Veröffentlichung.  Am 23. September hat die FCA ein Konsultationspapier zu ihren allgemeinen Erwartungen/Pflichten an internationale Unternehmen veröffentlicht, für die eine FCA-Genehmigung erforderlich ist. Diese sind zu erfüllen, wenn das Unternehmen dauerhaft in GB weiterhin tätig sein möchte. Von allen Firmen, die eine britische Genehmigung beantragen, wird erwartet, dass sie einen aktiven Geschäftssitz in Großbritannien haben.
Die Frist endet am 27. November 2020.
Im Falle von Rückfragen benennt die FCA Frau Joanna Legg (Johanna.Legg2@fca.org.uk) und Herrn Azhar Rizvi (Azhar.Rizvi@fca.org.uk).