Recht

Elektronischer Rechtsverkehr

Die elektronische Kommunikation ist mittlerweile essentiell geworden und aus dem täglichen Leben, insbesondere auch dem Wirtschaftsleben, kaum mehr wegzudenken. Diese Entwicklung macht nun auch vor Justiz und Verwaltung nicht halt.
Seit 1. Januar 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlicher Körperschaften mit den Gerichten in ganz Deutschland.
Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Man verspricht sich nicht zuletzt eine Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung durch Beschreiten des elektronischen Weges. Aber auch für die Wirtschaft ist die Wendung von analoger hin zu digitaler Kommunikation ein Kosten-, Personal- und Zeitfaktor. Viele Unternehmen sind bereits für das digitale Zeitalter gut aufgestellt, müssen jedoch weiterhin einen Medienbruch beim Austausch mit Verwaltung und Justiz hinnehmen. Dies soll sich ändern. Noch stehen diesem Weg eine papierbezogene Justiz und eine komplexe IT-Landschaft entgegen.
Doch geebnet ist dieser Weg bereits: Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist am 16.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 01.01.2018 in Kraft getreten. Die konkrete Öffnung für den elektronischen Rechtsverkehr obliegt dabei den Ländern.
Bei den Registergerichten (hier wird das Handelsregister geführt) wurde die Kommunikation seit einigen Jahren bereits auf das sog. “besondere elektronische Behördenpostfach -beBPo-” verlagert. Vereinfacht kann man sich dieses besondere Behördenpostfach wie ein E-Mail-Programm mit integrierter Signaturfunktion vorstellen.
Mit dem beBPo können nunmehr Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden schnell und sicher übermittelt werden.
Ein weiterer Baustein zur Umsetzung dieser Digitalisierung ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Justiz und Anwälte sollen künftig weitgehend per gesicherter digitaler Post miteinander kommunizieren.
Derzeit ist der elektronische Rechtsverkehr in folgenden Bereichen in Rheinland-Pfalz eröffnet:
  • Bei allen Registergerichten
  • Bei allen Insolvenzgerichten
  • Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
  • Beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und allen Verwaltungsgerichten
  • Beim Landesarbeitsgericht und allen Arbeitsgerichten
  • Beim Landessozialgericht und allen Sozialgerichten
  • Beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Darüber hinaus ist auch mit dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland (Amtsgericht Mayen) ein elektronischer Datenaustausch möglich. Der Online-Mahnantrag ermöglicht mit einem interaktiven Antragsformular die elektronische Antragstellung für jeden Bürger.