Produktpiraterie

Die Produkt- und Markenpiraterie durch ausländische Unternehmen insbesondere aus Fernost ist nach wie vor ein nicht zu vernachlässigendes Problem. Gerade von mittleren und kleinen Unternehmen werden die Gefahren des Ideenklaues oft unterschätzt. Die Schäden durch Plagiate werden weltweit auf über 660 Milliarden Euro geschätzt. Allein in Deutschland gehen jährlich bis zu 70.000 Arbeitsplätze verloren.

Welche Formen der Produktpiraterie gibt es?

  • Sklavische Fälschung: Das Produkt wird so originalgetreu wie möglich kopiert. Kopiert werden auch Verpackung und Markenname.
  • Klassische Fälschung: Dabei werden oft qualitativ minderwertigere Materialien verwendet, was erhebliche Gefahren für den Kunden bergen kann.
  • Produkt-Plagiat: Der Markenname wird durch einen ähnlich klingenden, oft auch ähnlich geschriebenen Namen ersetzt. Beispiel: „Diesel” Jeans werden als „Deisel” Jeans angepriesen.
  • Raubkopie / Schwarzkopie: Urheberrechtliche geschützte Materialien, wie Software, Musik oder Filme werden ohne Lizenz vervielfältigt.

Welche Folgen kann Produktpiraterie haben?

  • Sicherheit/ Qualität: Originalhersteller investieren Zeit und Geld in die Entwicklung qualitativ hochwertiger Markenprodukte. Die Qualität der Produkte und die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten sind dabei wesentliche Kaufkriterien. Doch wer garantiert dafür, dass die Plagiate die gleichen Qualitätsstandards erfüllen? Kinderspielzeug mit Weichmachern, Kettensägen mit erheblichen Sicherheitsrisiken oder Medikamente ohne jedwede Wirkung sind nur ausgewählte Beispiele für Fälschungen, die den Geldbeutel des Kunden schröpfen und auch dessen Gesundheit gefährden können.
  • Arbeitsplätze: Den betroffenen Originalherstellern entstehen Mehraufwendungen für die Bekämpfung der Produktpiraterie sowie teils dramatische Umsatzeinbußen, welche die Firmen in die Krise führen und zigtausende Arbeitsplätze jährlich vernichten.
  • Produkt-Plagiat: Der Markenname wird durch einen ähnlich klingenden, oft auch ähnlich geschriebenen Namen ersetzt. Beispiel: „Diesel” Jeans werden als „Deisel” Jeans angepriesen.
  • Imageschaden: Der Schaden durch Produktpiraterie kann sich auf zukünftige Kaufentscheidungen der Kunden auswirken. Käufer, die nicht bemerken, dass es sich beim „Schnäppchen" um ein Plagiat handelt, werden enttäuscht vom Produkt des vermeintlichen Originalherstellers sein und dieses gegebenenfalls in ihre nächste Kaufentscheidung nicht mehr mit einbeziehen.

Wie kann man sich vor Produktpiraterie schützen?

  • Rechtzeitig Schutzrechte anmelden. In vielen Ländern gilt das Vorrangprinzip. Wer sich zuerst einträgt genießt den Rechtsschutz.
  • Die eingetragenen Rechte in die Landessprache übersetzen lassen.
  • Den Markt beobachten. Plötzliche Rückgänge von Marktanteilen oder Umsätzen, Häufung unberechtigter Reklamationen kann ein Indiz sein, dass Fälschungen im Umlauf sind.
  • Andere Messestände beobachten und Internet sowie Kataloge nach marktunüblichen Preisen recherchieren.
  • Eher ältere und weniger wertvolle Produkte in den betreffenden Ländern produzieren lassen.
  • Marginalisierung: Möglichst mehrere Zulieferer Einzelteile produzieren lassen statt vollständiger Produkte.
  • Bei sensiblen Produkten: Keine Originale oder technische Zeichnungen an Dritte weitergeben (gegebenenfalls Muster oder gekennzeichnete Kopien).
  • Geheimhaltungsklauseln mit Vertragspartnern und Mitarbeitern in sensiblen Bereichen vereinbaren.
  • Messebetreiber und Zoll sind wichtige Kooperationspartner bei Beschlagnahmungen.
  • Maßnahmen durch Anwälte oder Ermittler vor Ort sind vielleicht nicht immer erfolgreich, schrecken aber in jedem Fall mögliche Fälscher ab.

Was können betroffene Originalhersteller tun?

Zu unterscheiden ist zwischen den Sanktionsmöglichkeiten eines betroffenen Unternehmens und den Instrumentarien des Zolls.
Das betroffene Unternehmen kann – vorausgesetzt, das Produkt wurde durch die gesetzlich zulässigen Verfahren geschützt – Ansprüche aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte herleiten. Auch kann es Ansprüche aus der Verletzung des Wettbewerbsrechts haben. Sollte ein Unternehmen Plagiate seiner eigenen Produkte im Handel entdecken, sollte es möglichst viele Beweise sammeln, z.B. das Plagiat selbst, Verpackungen, Beschreibungen und Werbematerialien, um in einem nächsten Schritt die zuständigen Behörden zu informieren.
Die Ansprüche sind von der Art des Vergehens und der jeweiligen Schwere abhängig. Exemplarisch können folgende Ansprüche Gegenstand einer Prüfung sein:
  • Unterlassungsanspruch, Schadenersatzanspruch
  • Vernichtungsanspruch
  • Auskunftsansprüche (z.B. über die Herstellung und den Vertriebsweg des Plagiats)
  • Das Instrumentarium des Zolls ist die Grenzbeschlagnahmung. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seiner Registrierung der Schutzrechte nachgekommen ist und der begründete Verdacht besteht, dass es in mindestens einem dieser Schutzrechte durch den Import oder Export von Waren verletzt wurde. Der Zoll hält die fragliche Ware lediglich zurück. Die Originalhersteller beurteilen in diesem Fall, ob es sich um Originalware oder Plagiat handelt.