Weiterbildung

Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse

Gut ausgebildete Fachkräfte werden in Deutschland dringend gesucht. Seit 2012 ermöglicht das Anerkennungsgesetz Zuwanderern, ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen und sich hier eine neue Existenz aufzubauen. Hierzu gibt es viele Fragen – wir beantworten sie!

Wir beraten zu folgenden Themen:

  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang
  • Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation via der Zentralestelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Fachkräftegewinnung aus dem Ausland
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
  • Sprachkurse
  • Unterstützung bei der betrieblichen Integration
  • Verweisberatung zur Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration

Sie wollen erfahren, ob Ihr Hochschulabschluss mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar ist?

Nutzen Sie hierzu die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Im Video wird erklärt, wie das geht.
Weitere Infos finden Sie auch auf dem Portal “Make it in Germany”.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Sie ist für Personen geeignet, die eine nicht hochschulische berufliche Ausbildung im Ausland absolviert haben.
Die ZAB prüft und bescheinigt zudem, ob
  • die Ausbildung abgeschlossen wurde,
  • im Herkunftsstaat anerkannt ist
  • und mindestens zwei Jahre in Vollzeit absolviert wurde.
Die Auskunft kann bei Ausländerbehörden und Visastellen verwendet werden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen – zum Beispiel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. So wird für Fachkräfte eine schnellere Einreise nach Deutschland ermöglicht. Nutzen Sie Ihre DAB, um über eine Chancenkarte, eine Anerkennungspartnerschaft oder den Weg für Berufserfahrene eine Arbeit in Deutschland zu beginnen.