Ausbildung
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Die Ausbildung zum Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik dauert drei Jahre. Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
- Abschlussprüfung Teil 1
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Formteile
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Halbzeuge
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Bauteile
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Faserverbundtechnologie
- Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Kunststofffenster
- Bestehensregeln
- Mündliche Ergänzungsprüfung
- Links und Downloads
- Formteile,
- Halbzeuge,
- Mehrschichtkautschukteile,
- Compound- und Masterbatchherstellung,
- Bauteile,
- Faserverbundtechnologie,
- Kunststofffenster.
Abschlussprüfung Teil 1
Für alle Fachrichtungen gleich. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 8 Stunden, davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes sechseinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 90 Minuten.
- Schriftliche Aufgaben Teil A + Teil B: 30%
- Prüfungsprodukt: 70%
Zeitraum
AP Teil 1 Frühjahr: März / April
AP Teil 1 Herbst: September / Oktober
Die Prüfungstermine finden Sie hier.
AP Teil 1 Herbst: September / Oktober
Die Prüfungstermine finden Sie hier.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Formteile
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Formteilen: praktisch, 7 Stunden (35%)
- Verfahrenstechnische Systeme: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Produktionsplanung und -analyse: schriftlich, 60 Minuten (10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Herstellen von Formteilen" soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Halbzeuge
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Halbzeugen: praktisch, 7 Stunden (35%)
- Verfahrenstechnische Systeme: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Produktionsplanung und -analyse: schriftlich, 60 Minuten (10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Herstellen von Halbzeugen" soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksihtigen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen: praktisch, 7 Stunden (35%)
- Verfahrenstechnische Systeme: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Produktionsplanung und -analyse: schriftlich, 60 Minuten (10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen" soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Compounds und Masterbatches: praktisch, 7 Stunden (30%)
- Verfahrenstechnische Systeme: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement: schriftlich, 90 Minuten (15%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Bauteile
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Fertigungsauftrag: praktisch, 7 Stunden (30%)
- Reparieren und Instandsetzen, praktisch, 4 Stunden (15%)
- Fertigungstechnik und technische Kommunikation: schriftlich, 180 Minuten (20%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Fertigungsauftrag" soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden.
Im Prüfungsbereich "Reparieren und Instandsetzen" soll der Prüfling eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt 4 Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Faserverbundtechnologie
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Faserverbundbauteilen: praktisch, je nach Variante (35%)
- Verfahrenstechnische Systeme: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Produktionsplanung und -analyse: schriftlich, 60 Minuten (10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Herstellen von Faserverbundbauteilen" wählt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsvariante 1 oder 2 aus und teilt sie dem Prüfling sowie der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Prüfvariante 1:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt 19 Stunden für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich höchstens 30 Minuten für das auftragsbezogene Fachgespräch.
Prüfvariante 2:
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden einschließlich höchstens 20 Minuten für das situative Fachgespräch.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Fachrichtung Kunststofffenster
- Herstellen einer mechanischen Baugruppe: AP Teil 1 (25%)
- Herstellen von Fenster, Tür- oder Fassadenelementen: praktisch, 7 Stunden (35%)
- Fertigungstechnik: schriftlich, 150 Minuten (20%)
- Produktionsplanung und -analyse: schriftlich, 60 Minuten (10%)
- Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten (10%)
Im Prüfungsbereich "Herstellen von Fesnter-, Tür- oder Fassadenelementen" soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit beträgt 7 Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum
AP Teil 2 Sommer: Mai / Juni
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar
AP Teil 2 Winter: Dezember / Januar
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend" bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in den Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Links und Downloads
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)
- AP Teil 2 Faserverbund Betrieblicher Antrag (DOC-Datei · 33 KB) (Nr. 1280800)
- AP Teil 2 Faserverbund Matrix zum Betrieblichen Antrag (DOC-Datei · 28 KB) (Nr. 1280802)
- AP Teil 2 Faserverbund Protokoll Beaufsichtigung Doku (DOC-Datei · 21 KB) (Nr. 1280804)
- AP Teil 2 Faserverbund Deckblatt zur Doku (DOC-Datei · 32 KB) (Nr. 1280806)
- Prüfungsübersichten und Materialbereitstellungslisten A - Z (Link: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z)