Ausbildung

Verfahrensmechaniker/-in für Glastechnik

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Schriftliche Zwischenprüfung

Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Für die Aufgaben kommen unter Beachtung berufsbezogener Berechnungen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. betriebliche und technische Kommunikation,
  2. Arbeitsvorbereitung,
  3. Zusammensetzung, Eigenschaften und Herstellung von Glas,
  4. Metallbearbeitung und Fügetechniken,
  5. Mess- und Steuerungstechnik,
  6. Elektrotechnik

Praktische Zwischenprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei praktische Aufgaben aus den Bereichen Elektrotechnik, Metallbearbeitung, Glasherstellung und -weiterverarbeitung sowie Mess- und Steuerungstechnik durchführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe selbständig planen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Verfahrensmechanikers für Glastechnik/der Verfahrensmechanikerin für Glastechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Heilbronn überstellt.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Glasherstellung und -weiterverarbeitung: 180 Minuten
  • Technische Kommunikation: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden vier praktische Aufgaben durchführen.
Für die Aufgaben 1 bis 3 kommen insbesondere in Betracht:
  1. Umrüsten, Einrichten und in Betrieb nehmen einer Anlage zur Be- und Verarbeitung von Glas,
  2. Durchführen einer Arbeit aus dem Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und
  3. Durchführen einer Arbeit zur Sicherung der Produktqualität.
Für die praktische Aufgabe 4 kommt insbesondere in Betracht:
Durchführen einer Arbeit aus einem der Bereiche Glasveredlung und -weiterverarbeitung, Elektrotechnik, Metallbearbeitung oder Automatisierungstechnik. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit und seine Vorgehensweise aufzeigen kann.

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Verfahrensmechanikers für Glastechnik/der Verfahrensmechanikerin für Glastechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Heilbronn überstellt.

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Glasherstellung und -weiterverarbeitung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Heilbronn.

Links und Downloads