Ausbildung

Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (AO 2022)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Produktion und Service

  • im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Gewichtung: 25 %
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
  2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung Gewichtung 20 % 90 Minuten schriftlich
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice Gewichtung 35 % 90 Minuten schriftlich + 240 Minuten praktisch
Teamkommunikation und Gesprächsführung Gewichtung 10 % 20 Minuten
mündlich
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10 % 60 Minuten schriftlich

Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice

Der Prüfungsbereich besteht aus zwei Teilen.
Im ersten hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
  2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.

Prüfungsbereich Teamkommunikation und Gesprächsführung

Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.