Ausbildung
Verfahrenstechnologe/-in Mühlen- und Getreidewirtschaft
Für diesen Ausbildungsberuf gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu der Handwerkskammer Stuttgart überstellt.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht
entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden zwei Arbeitsaufgaben, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen können, durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt
höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
- Anlagen, Maschinen, Geräte und Einrichtungen warten und instand halten und
- Rohstoffe beproben, untersuchen, bewerten, reinigen und einlagern.
In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Hierfür kommen insbesondere Aufgaben aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Rohstoffe,
- qualitätssichernde Maßnahmen,
- Warten und Instandhalten sowie
- Prozesssteuerung.
Durch die Durchführung der Arbeitsaufgaben, deren Dokumentation, das Fachgespräch und die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben soll der Prüfling zeigen, dass er Verfahrensschritte darstellen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, fachbezogene Berechnungen durchführen, Funktionsweisen von Anlagen und Maschinen beschreiben, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Hygiene sowie zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchführen sowie seine Vorgehensweise begründen kann.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Schriftliche Abschlussprüfung
- Verfahrenstechnologie: 150 Minuten
- Produktkunde und qualitätssichernde Maßnahmen: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden zwei Arbeitsaufgaben, die aus mehreren Teilen bestehen können, durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit zu jeder der beiden Aufgaben in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber jeweils ein Fachgespräch führen, das
aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Für die Arbeitsaufgaben kommen in Betracht:
- Herstellen von Mahlerzeugnissen, Schälerzeugnissen, Futtermitteln oder Spezialprodukten und
- Untersuchen von Mahlerzeugnissen, Schälerzeugnissen, Futtermitteln oder Spezialprodukten.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezenber / Januar
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezenber / Januar
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht, in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Stuttgart oder an den Baden-Württembergischen Müllerbund Stuttgart.
Links und Downloads
- HWK Stuttgart (Link: https://stuttgart-hwk.de/startseite/kursangebote/)
- Baden-Württembergischer Müllerbund Stuttgart (Link: https://www.muehlen.org/baden-wuerttembergischer-muellerbund)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)