Ausbildung

Maurer/-in

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Hochbaufacharbeiter/-in" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Hochbaufacharbeiter.

Schriftliche Prüfung

  • Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten
  • Bauwerke im Hochbau: 100 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten

Praktische Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus klein- oder mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
  2. Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nische oder Öffnung und Überdeckung oder
  3. Herstellen eines Verblendmauerwerkskörpers in unterschiedlichen Verbandsarten

Zeitraum

1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar

2. Stufenabschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Baukörper aus Steinen: 150 Minuten
  • Bauwerke im Hochbau: 150 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Anschlägen und mit Öffnungen oder Nischen einschließlich einer Überdeckung als Bogen sowie mit Pfeiler oder Vorlage mit Ausfachungen im Zierverband,
  2. Herstellen eines zweischaligen Mauerwerks mit Luftschicht und Wärmedämmung oder
  3. Herstellen einer Schalung einschließlich der Bewehrung für einen Balken oder eine Stütze in Verbindung mit einem Mauerwerkskörper

Zeitraum

2. Stufe Sommer: Juni / Juli
2. Stufe Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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