Ausbildung

Leuchtröhrenglasbläser/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Schriftliche Zwischenprüfung

Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Handskizzen und Zeichnungen,
  4. Herstellung und Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten,
  5. Leuchtröhrenherstellung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen auch praxisbezogene Fälle berücksichtigen. Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Praktische Zwischenprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden drei Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen.
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Zusammensetzen und Verschmelzen von Rohrstücken,
  2. Zusammensetzen eines rechten Winkels am Tischgebläse
  3. Biegen eines rechten Winkels mit dem Handgebläse.
Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:
  • Ein Buchstabe, bestehend aus einem Bogen, einem Winkel und einer einfachen Rückführung.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Leuchtröhrenglasbläsers/der Leuchtröhrenglasbläserin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüfling werden zur IHK Rhein-Neckar bzw. IHK Heilbronn überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Technologie: 120 Minuten
  • Technische Mathematik: 90 Minuten
  • Technisches Zeichnen: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 8 Stunden 2 Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen.
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Biegen und Blasen geschlämmter Glasröhren,
  2. formgerechtes Biegen von Glasröhren mit geringem Durchmesser nach vorgegebener Zeichnung,
  3. Bestimmen von Leuchtstoffen mit der Ultraviolett-Lampe.
Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:
  • Eine funktionsfähige, mit Leuchtstoff und Edelgas gefüllte und entsprechenden Elektroden versehene Leuchtröhre mit mindestens 20 mm Durchmesser, zwei Bögen, einer schwierigen Rück- oder einer mehrebenen Rohrführung nach vorgegebener Zeichnung.

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Leuchtröhrenglasbläsers/der Leuchtröhrenglasbläserin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Rhein-Neckar bzw. IHK Heilbronn überstellt.

Bestehensregeln

Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Rhein-Neckar.

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