Ausbildung

Kaufmann/-frau im E-Commerce (AO 2017)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung

  • nach 15 Monaten
  • Gewichtung: 25 %
  • Dauer: 90 Minuten

Im Prüfungsbereich Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. das Waren- oder Dienstleistungssortiment im Online-Vertrieb kunden- und serviceorientiert mitzugestalten und zu bewirtschaften,
  2. die Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen für den Online-Vertrieb zu unterstützen,
  3. Vertragsanbahnungen im Online-Vertrieb zu gestalten und Vertragsabschlüsse herbeizuführen und
  4. rechtliche Regelungen bei der Sortimentsbewirtschaftung und der Vertragsanbahnung einzuhalten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Geschäftsprozesse im E- Commerce Gewichtung 30% 120 Minuten schriftlich
Kundenkommunikation im E-Commerce Gewichtung 15% 60 Minuten schriftlich
Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E- Commerce Gewichtung 20% 20 Minuten mündlich
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10% 60 Minuten schriftlich
Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
  3. Lösungswege zu entwickeln,
  4. kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  6. projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anzuwenden und
  7. Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals,
  2. Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,
  3. Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
  4. Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle.
Das Gebiet wird von dem oder der Ausbildenden festgelegt.
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling zu dem nach Absatz 2 festgelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen.
Der Report und die Anlage sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung nach Absatz 4 Satz 2 müssen der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für das nach Absatz 2 Satz 2 festgelegte Gebiet das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe, der Report und die Anlage.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.