Ausbildung
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (Finanzberatung)
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- Arbeitsorganisation und Kommunikation,
- Dienstleistungen in der Versicherungswirtschaft,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Schriftliche Abschlussprüfung
- Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte: 180 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung
Kundenberatungsgespräch:
In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit Kunden situationsbezogen vorbereiten, verkaufsorientiert führen und auf Kundenargumente angemessen reagieren kann. Bei der Aufgabenstellung sind die produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte des Auszubildenden zugrunde zu legen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen;
In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit Kunden situationsbezogen vorbereiten, verkaufsorientiert führen und auf Kundenargumente angemessen reagieren kann. Bei der Aufgabenstellung sind die produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte des Auszubildenden zugrunde zu legen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen;
Fallbezogenes Fachgespräch:
In einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten Dauer über eine selbstständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, seine Vorgehensweise begründen, Problemlösungen in der Praxis erarbeiten, Hintergründe und Schnittstellen erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Der Prüfling erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten
In einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten Dauer über eine selbstständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, seine Vorgehensweise begründen, Problemlösungen in der Praxis erarbeiten, Hintergründe und Schnittstellen erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Der Prüfling erstellt für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten
- Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden
- Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden
- Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen
- Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge
einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe als Grundlage für das Fachgespräch. Der Report soll eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Planungs- und der Durchführungsphase sowie eine Auswertung beinhalten. Der Report wird nicht bewertet. Er ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zuzuleiten. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgabe von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden ist. Aus den beiden betrieblichen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss eine Aufgabe als Grundlage für das Fachgespräch aus. Gegenstand des Fallbezogenen Fachgespräches sind neben dieser betrieblichen Fachaufgabe auch die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zugrunde liegenden Wahlqualifikationseinheit.
Bestehensregeln
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Versicherungswirtschaft und Immobilienfinanzierung 40 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
- Kundenberatungsgespräch 25 Prozent,
- Fallbezogenes Fachgespräch 25 Prozent.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Links und Downloads
- Änderungsmeldungen zur Zwischenprüfung (Nr. 1273018)
- Zwischenprüfungstermine der kaufmännisch und kaufmännisch verwandten Ausbildungsberufe (Nr. 1273020)
- Anmeldefristen Abschlussprüfung (Nr. 1273022)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)
- Prüfungstermine AKA schriftlich kaufmännische und gastronomische Berufe (Link: https://www.ihk-aka.de/pruefungen)
- Rückmeldebogen Finanzberatung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) (Nr. 1280962)
- Prüfungstermine kaufmännisch (Nr. 4834622)