Ausbildung

Holzbearbeitungsmechaniker/-in

Die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen: Sägewerkserzeugnisse, Hobelwerkserzeugnisse, Leimholzerzeugnisse oder Holzwerksstofferzeugnisse.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken sowie Sortieren und Stapeln von Holzerzeugnissen einschließlich einer Holzfeuchtemessung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des/der Holzbearbeitungsmechanikers/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Göppingen überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Fertigungstechnik: 120 Minuten
  • Maschinen- und Anlagentechnik: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Herstellen von Holzerzeugnissen einschließlich Auswählen und Einteilen von Holz und Rohmaterialien, Einrichten und Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen oder Produktionsanlagen sowie Sortieren und Vermessen von Holzerzeugnissen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen.
Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann.

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Für den Ausbildungsberuf des/der Holzbearbeitungsmechanikers/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Göppingen überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Innerhalb der schriftlichen Prüfung müssen in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die IHK Göppingen.

Links und Downloads