Ausbildung
Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Fachrichtung: Großhandel)
Teil 1 der Abschlussprüfung
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
- nach 15 Monaten
- Gewichtung: 25 %
- Dauer: 90 Minuten
Im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten,
- Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen,
- Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten,
- adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
- Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Gewichtung | Dauer |
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen | Gewichtung 15 % | 60 Minuten schriftlich |
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften | Gewichtung 30 % | 120 Minuten schriftlich |
Fallbezogenes Fachgespräch | Gewichtung 20 % | 30 Minuten mündlich |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Gewichtung 10 % | 60 Minuten schriftlich |
Für das Fallbezogene Fachgespräch ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- Verkauf und Distribution,
- Warensortiment und Marketing und
- Einkauf und Beschaffungslogistik.
Als Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch kann der Ausbildungsbetrieb aus zwei Alternativen wählen:
- Report-Variante: Grundlage für das Fachgespräch ist ein max. dreiseitiger Report zu, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt. Bis zum ersten Tag der Teil 2 Prüfung sind dazu zwei Reporte einzureichen. Diese müssen aus zwei der oben genannten Gebieten stammen.
- "Klassische Variante": Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus zwei der oben genannten Gebieten.
Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird - die vom Prüfling nachzuweisenden Anforderungen sind identisch:
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,
- Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen,
- durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.