Ausbildung

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Fachrichtung: Großhandel)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
  • nach 15 Monaten
  • Gewichtung: 25 %
  • Dauer: 90 Minuten
Im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten,
  2. Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen,
  3. Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten,
  4. adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
  5. Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen Gewichtung 15 % 60 Minuten schriftlich
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften Gewichtung 30 % 120 Minuten schriftlich
Fallbezogenes Fachgespräch Gewichtung 20 % 30 Minuten mündlich
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10 % 60 Minuten schriftlich
Für das Fallbezogene Fachgespräch ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Verkauf und Distribution,
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.
Als Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch kann der Ausbildungsbetrieb aus zwei Alternativen wählen:
  • Report-Variante: Grundlage für das Fachgespräch ist ein max. dreiseitiger Report zu, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt. Bis zum ersten Tag der Teil 2 Prüfung sind dazu zwei Reporte einzureichen. Diese müssen aus zwei der oben genannten Gebieten stammen.
  • "Klassische Variante": Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus zwei der oben genannten Gebieten.
Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird - die vom Prüfling nachzuweisenden Anforderungen sind identisch:
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,
  3. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  4. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen,
  5. durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.