Ausbildung

Geomatiker/-in

Zwischenprüfung

Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben:

1. der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  2. berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
  3. erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
  4. Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann;
Der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Zeitraum

Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Geoinformationstechnik: 90 Minuten
  • Geodatenmanagement: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
  • Geodatenprozesse
  • Geodatenpräsentation
Für den Prüfungsbereich Geodatenprozesse bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
  • Geodaten verarbeiten und qualifizieren,
  • Geodaten zusammenführen und auswerten,
  • Geodaten visualisieren und präsentieren,
  • die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  • Arbeitsprozesse im Team planen und durchführen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
  • qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
  • Arbeitsprozesse erläutern kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Geodatenpräsentation bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Geodaten zu Marktprodukten aufbereiten,
  • Produktinformationen kundenorientiert erstellen und präsentieren sowie
  • rechtliche Vorschriften, Normen und Standards berücksichtigen kann;
2. der Prüfling soll dazu ein Prüfungsstück erstellen, dieses mit einer Präsentation vorstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; der Prüfling wählt eine Aufgabe aus drei Alternativen aus. Die Prüfungszeit beträgt für die Erstellung des Prüfungsstückes sieben Stunden, für die Präsentation zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend",
  2. im Prüfungsbereich Geodatenprozesse mit mindestens "ausreichend",
  3. in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens "ausreichend" und
  4. in keinem Prüfungsfach mit "ungenügend" bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

Links und Downloads