Ausbildung

Fachkraft im Gastgewerbe

Zwischenprüfung

Der Auszubildende soll zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Produkte und gastorientierte Dienstleistunen: 90 Minuten
  • Warenwirtschaft: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens zwei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als komplexe Prüfungsaufgabe nach Wahl des Prüflings:
    a) Herstellen und Anrichten einfacher Speisen,
    b) Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken oder
    c) anlassbezogenes Herrichten eines Gastraumes.
    Diese Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein gastorientiertes Gespräch sein. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 15 Minuten auf das Gespräch entfallen;
  2. als weitere Prüfungsaufgaben:
    a) Zuordnen von Gläsern und Bestecken zu vorgegebenen Speisen und Getränken,
    b) Zuordnen von Produkten zu Verwendungsmöglichkeiten,
    c) Bearbeiten von Zahlungsvorgängen oder
    d) Vorbereiten von Bestellungen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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