Ausbildung
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Fachkraft für Gastronomie (AO 2022)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ statt.
Im Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bedeutung der Pflege und Reinigung von Gasträumen sowie von betriebstypischen
Materialien für das Gasterlebnis darzustellen, - Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen in Wirtschaftsräumen
auch unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzuzeigen, - Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie Wiederverwertung oder Entsorgung zu benennen
und - Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Küche, Service, Lager
und Wirtschaftsdienst einzuhalten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Waren zu erkennen und ihren Einsatzmöglichkeiten zuzuordnen,
- einfache Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen
auszuwählen sowie - Gasträume zu reinigen, zu kontrollieren und herzurichten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Schriftliche Abschlussprüfung
- Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich „Produktion und Service“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen
Gerichten sowie zu Getränken zu beraten, - eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur
und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, - die Arbeitsschritte zu planen,
- den Arbeitsplatz einzurichten,
- Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
- verkaufsfördernd zu beraten,
- dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern,
- die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu
prüfen und - die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern,
- die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen
Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen
und Allergien zu erläutern, - verschiedene Service- und Präsentationsformen bedarfsgerecht zuzuordnen,
- Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten
zu erläutern, - beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes sowie die Vorgaben in
Bezug auf die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, - die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten
und - die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Küche und im Service einzuhalten.
Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich | Gewichtung | Dauer |
---|---|---|
Produktion und Service | Gewichtung 60 % | 90 Minuten schriftlich und 90 Minuten Arbeitsaufgabe |
Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung | Gewichtung 30 % | 90 Minuten schriftlich |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Gewichtung 10 % | 60 Minuten schriftlich |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.