Ausbildung
Fachkraft für Lederverarbeitung
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Vorrichten und Fügen statt. Für den Prüfungsbereich Vorrichten und Fügen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsschritte festlegen, technische Unterlagen anwenden und Fertigungsverfahren auswählen,
- Lederarten zuordnen und einsetzen,
- Werk- und Hilfsstoffe bestimmen und einsetzen,
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen und einsetzen
- Teile kontrollieren und zuordnen,
- Teile vorrichten,
- Futterteile zusammenfügen sowie
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und Aufgabenstellungen, die sich auf das Prüfungsstück beziehen, schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt drei Stunden; innerhalb dieser Zeit soll die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen in 60 Minuten durchgeführt werden.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
- Prüfungsfach Produktionstechnik und Qualitätssicherung: 120 Minuten Prüfungszeit
- Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Fertigung bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsschritte festlegen,
- Teile zuschneiden oder stanzen,
- Teile vorrichten,
- Teile zusammenfügen,
- Zier- und Spezialnähte herstellen,
- Zubehör herstellen und anbringen,
- Teile und Arbeitsergebnisse kontrollieren,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigen sowie
- fachliche Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Herstellung des Prüfungsstücks begründen kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Herstellen von Schäften für ein Paar Schuhe oder Herstellen eines Lederwarenhalbzeugs. Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen, mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
Herstellen von Schäften für ein Paar Schuhe oder Herstellen eines Lederwarenhalbzeugs. Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen, mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Gewichtungs- und Bestehensregeln
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Fertigung: 60%
- Produktionstechnik und Qualitätssicherung: 30%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Fertigung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Links und Downloads
- Termine ”Schuhfertiger/-in" und ”Fachkraft für Lederverarbeitung" (Nr. 1276266)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)