Ausbildung

Beton- und Stahlbetonbauer/-in

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Hochbaufacharbeiter/-in" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Hochbaufacharbeiter.

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsbereich Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Bauwerke im Hochbau: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten Prüfungszeit

Praktische Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  • a) Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus klein- oder mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
  • b) Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nische oder Öffnung und Überdeckung oder
  • c) Herstellen eines Verblendmauerwerkskörpers in unterschiedlichen Verbandsarten.

Zeitraum

1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Beton- und Stahlbetonbauers/der Beton- und Stahlbetonbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.

2. Stufenabschlussprüfung

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsfach Bauteile aus Beton und Stahlbeton: 180 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 50%
  • Prüfungsfach Baukörper aus Steinen: 120 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 30%
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 20%

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für Stürze, Unterzüge, Stützen und Kragplatten mit Deckenanschlüssen oder
  2. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für eine Treppe einschließlich Podest.

Materialbereitstellung

Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "Weitere Informationen".

Zeitraum

2. Stufe Sommer: Juni / Juli
2. Stufe Winter: Januar / Februar
Für den Ausbildungsberuf des Beton- und Stahlbetonbauers/der Beton- und Stahlbetonbauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Kaiserslautern.

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