Ausbildung

Bauzeichner/-in

Die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin gliedert sich ein einen der folgenden Schwerpunkte: Architektur oder Ingenieurbau oder Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
  2. Freihandzeichnungen,
  3. Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
  4. Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
  5. Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung Schwerpunkt Architektur

Schriftliche Abschlussprüfung

Im Schwerpunkt Architektur:
  • Prüfungsfach Baueingabe: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Rohbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Ausbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
im Schwerpunkt Architektur:
  • Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen,
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Ausbau;
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der
Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.

Abschlussprüfung Schwerpunkt Ingenieurbau

Schriftliche Abschlussprüfung

Im Schwerpunkt Ingenieurbau:
  • Prüfungsfach Tragwerke: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Massivbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Stahl- und Holzbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
im Schwerpunkt Ingenieurbau:
  • Erstellen eines Schalplanes oder einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk,
  • Erstellen einer Bewehrungszeichnung und
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Stahl- oder Holzbau;
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der
Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.

Abschlussprüfung Schwerpunkt Tiefbau

Schriftliche Abschlussprüfung

Im Schwerpunkt Tiefbau:
  • Prüfungsfach Straßenbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Ver- und Entsorgung: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Landschaftsbau: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen. Es kommen folgende Bereiche in Betracht:
im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
  • Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau,
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung und
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau.
Durch die Ausführung der Aufgabe, die Dokumentation sowie das Fachgespräch soll der
Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kunden- und zielorientiert planen, umsetzen und präsentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann.

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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