Ausbildung

Automobilkaufmann/-frau (AO 2017)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Warenwirtschaft- und Werkstattprozesse

  • Nach 18 Monaten (Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
  • Gewichtung: 20 %
  • Dauer: 90 Minuten
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • das Teile- und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik, der Anforderungen aus den weiteren Geschäftsfeldern und der Lagerkennzahlen zu organisieren,
  • die Beschaffung von Teilen und Zubehör unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Werkstattprozesse und der Fahrzeugtechnik durchzuführen und
  • den Eingang, die Lagerung und die Ausgabe von Waren zu kontrollieren und zu erfassen.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

  • Prüfungsteil Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen: 90 Minuten schriftlich, Gewichtung 25%
  • Prüfungsteil Kaufmännische Unterstützungsprozesse: 90 Minuten schriftlich, Gewichtung 25%
  • Prüfungsteil Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten schriftlich, Gewichtung 10%
  • Prüfungsteil Kundendienstprozesse: 20 Minuten Fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 20%

Fallbezogenes Fachgespräch

Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Der Prüfling soll die Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Ihm ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.